Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Die Einkommensteuertabelle zeigt die Belastung durch die deutsche Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für unterschiedlich hohes zu versteuerndes Einkommen, inkl. Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.
Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Die Vermögenssteuer ist eine Steuer auf das bestehende Gesamtvermögen von Personen, die bis 1996 erhoben wurde – mit dem Potential der Wiedereinführung, denn das zugehörige Gesetz ist nach wie vor in Kraft.
Über die Vermögenssteuer wurde das bestehende Vermögen von Personen besteuert (sog. Substanzsteuer), im Gegensatz zur Einkommensteuer, die als Ertragsteuer das hinzukommende Vermögen besteuert – siehe Steuerarten.
Der Vermögenssteuer unterlag das gesamtes Nettovermögen, darunter Kapitalanlagen (wie Sparguthaben, Wertpapiere, Fondsanteile, Gold etc.), Grundbesitz, Lebensversicherungen und materielles Vermögen (wie Autos, Hausrat, Elektronik etc.). Bestehende Schulden waren dabei herauszurechnen. Pro Person und Jahr galt ein Freibetrag von damals 120.000 D-Mark.
Die Vermögenssteuer wurde auf jährlicher Basis erhoben. Ihr Steuersatz war so konzipiert, dass sie das Vermögen nicht aufzehren, sondern nur den zu erwartenden Ertrag des Gesamtvermögens belasten sollte – womit die Vermögenssteuer allerdings doch gewisse Parallelen zu einer Kapitalertragsteuer und damit zur Einkommensteuer aufwies.
Die Vermögenssteuer wurde 1997 ausgesetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht sie in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig erklärt hatte – allerdings nicht wegen der oben beschriebenen Art der Besteuerung, sondern weil Immobilien anders besteuert wurden als das restliche Vermögen, was nach Ansicht des BVG gegen die Verfassung verstieß. In der Folge wurde die Vermögenssteuer jedoch nicht reformiert, sondern ausgesetzt.
Das zugehörige Gesetz (Vermögenssteuergesetz) ist jedoch immer noch in Kraft, und es gibt immer wieder Bestrebungen, die Vermögenssteuer wieder einzuführen.
Trivia
Korrekt heißt die Steuer eigentlich "Vermögensteuer" mit nur einem "s". Im Alltag hat sich aber die Form Vermögenssteuer mit Doppel-s durchgesetzt.