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Der Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.
Grunderwerbsteuer ist beim Kauf von Grundstücken zu zahlen.
Ist das Grundstück bebaut, wird die Bebauung gleich mit besteuert.
Bis 2006 war die Grunderwerbsteuer in allen Bundesländern gleich: 3,5 Prozent vom Kaufpreis des Grundstücks, mit oder ohne Bebauung. Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Da sie die Grunderwerbsteuer auch einnehmen, wundert es nicht, dass die Steuersätze inzwischen kräftig erhöht wurden. Der maximale Steuersatz liegt mittlerweile bei 6,5 Prozent (→ Grunderwerbsteuer nach Bundesländern).
Die Grunderwerbsteuer wird auf den Gesamtpreis von Grundstück samt Bebauung, falls vorhanden, berechnet.
Denn rechtlich gehört alles, was fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, mit zum Grundstück.
Wer also ein unbebautes Grundstück kauft, zahlt die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des Grundstücks. Baut er dann ein Haus darauf, wird auf das Haus keine Grunderwerbsteuer berechnet.
Wer dagegen ein Grundstück kauft, auf dem bereits ein Haus und eine Garage stehen, zahlt Grunderwerbsteuer auf alles zusammen.
Und: Auch wer nur ein Grundstücksteil kauft, etwa beim Kauf einer Eigentumswohnung, muss Grunderwerbsteuer zahlen.
Angesichts stetig steigender Steuersätze verursacht die Grunderwerbsteuer für den Käufer nicht unerhebliche Zusatzkosten – und muss daher bei der Darlehensaufnahme mit berücksichtigt werden.
Wann muss man keine Grunderwerbsteuer zahlen?
Es gibt aber ein paar Ausnahmen von der Besteuerung. Dazu zählen:
Grundstückskäufe bis zur Freigrenze von 2.500 Euro sind von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Wichtig: Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – bei einem höheren Kaufpreis wird also gleich der ganze Betrag versteuert.
Der Käufer ist mit dem Verkäufer verheiratet oder in gerader Linie verwandt (Eltern, Kinder, Enkelkinder).
Zubehör und Inventar: Die Möbel im Haus, der Rasenmäher im Schuppen und ähnliche nicht fest mit dem Grundstück verbundene Dinge unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
Großimmobilien können durch eine besondere Steuergestaltung via Gesellschaftsrecht effektiv grundsteuerfrei verkauft werden. Dies soll jedoch eingedämmt werden – möglicherweise sogar, bevor es zu weiteren Steuererhöhungen für Eigenheimkäufer mit ihren Kleinimmobilien kommt.
Mehrwertsteuer beim Hauskauf?
Weil man beim Grundstücks- bzw. Immobilienkauf schon Grunderwerbsteuer zahlen muss,
wird hierbei nicht auch noch Umsatzsteuer verlangt, sodass Käufer hier nicht doppelt besteuert werden.