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Einkommensteuerrechner

Einkommensteuerrechner

Der Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Einkommensteuerrechner


Einkommensteuertabelle

Einkommensteuertabelle

Die Einkommensteuertabelle zeigt die Belastung durch die deutsche Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für unterschiedlich hohes zu versteuerndes Einkommen, inkl. Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.

Einkommensteuertabelle


Die Reichensteuer ist ein Aufschlag auf die Einkommensteuer für besonders hohes Einkommen.

Die Reichensteuer ist also keine richtige eigene Steuer, sondern eine überspitzte Bezeichnung für den höchsten Bereich der Einkommensteuer, der erst ab sehr hohem Einkommen wirkt.


Die Einkommensteuer hat mehrere Tarifzonen: Dabei werden niedrigere Einkommensanteile niedriger besteuert und höhere Einkommensanteile höher. Reichensteuer bezeichnet die höchste Tarifzone der Einkommensteuer. Sie betrifft Einkommensanteile ab einem zu versteuerndes Jahreseinkommen von 265.327 Euro für Ledige und 530.654 Euro für Verheiratete (2019). Hier gilt mit 45 Prozent der höchste Steuersatz der Einkommensteuer (Spitzensteuersatz).

Die Reichensteuer wurde 2007 eingeführt, dabei wurde die Einkommensteuer um diese Tarifzone erweitert. Zuvor reichte die höchste Tarifzone "nur" bis zu einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent.

Müssen alle Reichen 45 Prozent von ihrem Einkommen abgeben?

Nein. Zum einen besteuert die Einkommensteuer nicht das gesamte, sondern nur das zu versteuernde Einkommen eines Jahres (→ Einkommensteuer).

Zum anderen betrifft die Reichensteuer nur den Teil des zu versteuernden Einkommens, der die oben genannten Grenzen übersteigt. Beispiel: Eine ledige Person hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 275.000 Euro. Die Reichensteuer wirkt nur auf den Einkommensteil vom 265.327 bis 275.000 Euro, also auf 9.674 Euro. Für die 265.326 Euro darunter gelten die übrigen, niedrigeren Tarifstufen der Einkommensteuer.

Allerdings fallen auf die Reichensteuer, genau wie auf die übrige Einkommensteuer, noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. In Summe kann die Steuerlast dabei 51 Prozent übersteigen – für den entsprechenden Teil des zu versteuernden Einkommens. Kein Wunder, dass die Reichensteuer nach wie vor umstritten ist.

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Steuer - Konsum