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![]() Einheitliche Besteuerung
Mit der pauschalen Abgeltungssteuer wird eine einheitliche Besteuerung sämtlicher Kapitalerträge eingeführt. Auch wenn die Abgeltungssteuer in vielen Fällen eine Mehrbelastung darstellt, bringt sie eine deutliche Vereinfachung in der Besteuerung. Gesetzliche Grundlage der Abgeltungssteuer ist der neue Paragraph 32d im Einkommensteuergesetz (EStG). Im Rahmen der Abgeltungssteuer werden sämtliche Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne pauschal mit einem Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die bisherigen unterschiedlichen Besteuerungen wie die Zinsabschlagsteuer bei Zinserträgen sowie die einjährige Spekulationsfrist und die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei Kursgewinnen entfallen. Lesen Sie weiter: Abgeltungsteuer als Quellensteuer
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