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Lohn- und Gehaltsrechner

TIPP
Kind erwartet? Berechnen Sie Ihr Elterngeld als Entgeltersatz für die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes mit dem Elterngeld-Rechner.

Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2012 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.

Kenndaten  [weiße Felder ausfüllen]
?
Monatliches Bruttogehalt:
  Euro
?
Jährlicher Steuerfreibetrag:
  Euro
?
Steuerklasse:
?
Kinderfreibeträge:
?
Bundesland der Arbeitsstelle:
?
Geburtsjahr:
?
Krankenversicherung:
?
Zusätzliche Angaben:
   Kirchensteuerpflichtig
   Kinderlos und mindestens 23 Jahre alt
   Rentenversicherungspflichtig
   Arbeitslosenversicherungspflichtig
   Minijob (bis 400 Euro) und Gleitzone (bis 800 Euro) berücksichtigen
?
Abrechnungsjahr:
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Ergebnis
  Absoluter Betrag Prozentualer Anteil
?
Bruttolohn:
2.000,00 Euro 100,000 %
?
Lohnsteuer:
217,08 Euro 10,854 %
?
Solidaritätszuschlag (max. 5,5 %):
11,93 Euro 0,597 %
?
Kirchensteuer (8 %):
17,36 Euro 0,868 %
?
Summe Steuern:
246,37 Euro 12,319 %
?
Rentenversicherung (19,6 %):
196,00 Euro 9,800 %
?
Arbeitslosenversicherung (3 %):
30,00 Euro 1,500 %
?
Krankenversicherung (15,5 %):
164,00 Euro 8,200 %
?
Pflegeversicherung (2,2 %):
24,50 Euro 1,225 %
?
Summe Sozialabgaben:
414,50 Euro 20,725 %
?
Nettolohn:
1.339,13 Euro 66,957 %

Der Gehaltsrechner berechnet aus dem Bruttolohn den zur freien Verfügung ausbezahlten Nettolohn. Dabei bezieht der Rechner neben dem monatlichen Bruttogehalt weitere Angaben wie die Steuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge oder eine eventuelle Kirchenzugehörigkeit mit in die Berechnung ein.

Die Lohnabzüge setzen sich aus den Steuern und den Sozialabgaben zusammen. Die Steuern umfassen die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Zu den Sozialabgaben gehören die Arbeitnehmeranteile der verschiedenen Sozialversicherungen wie die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.

Der Brutto-Netto-Lohn-Rechner berücksichtigt dabei auch zahlreiche Besonderheiten, wie beispielsweise ein ggf. in der Steuerkarte eingetragener jährlicher Steuerfreibetrag und den zusätzlichen Altersentlastungsfreibetrag für Lohnempfänger ab 64 Jahren.

Die Angabe des Bundeslandes ist relevant für länderspezifische Regelungen bei der Sozialversicherung. So gelten bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den fünf neuen Bundesländern sowie Ost-Berlin andere Beitragsbemessungsgrenzen und für Sachsen ein höherer Arbeitnehmeranteil für die Pflegeversicherung.

Auch bei der Kirchensteuer gibt es Unterschiede; diese beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 % der Lohnsteuer.

Kinderlose Arbeitnehmer ab einem Alter von 23 Jahren haben einen Zusatzbeitrag von 0,25 % zur Pflegeversicherung zu leisten.

Der Gehaltsrechner eignet sich auch für Beschäftigungsverhältnisse in der so genannten Gleitzone über 400 Euro bis maximal 800 Euro monatlich, bei denen nur geringere Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abgezogen werden.

In der unteren Ergebnistabelle werden alle Abzugsbeträge, die Zwischensummen für Steuern und Sozialabgaben sowie der errechnete Nettolohn als absolute Eurobeträge wie auch als prozentuale Anteile angegeben.

Dem Gehaltsrechner liegt zur Berechnung der Lohnsteuer der offizielle Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums zu Grunde, wobei die wichtigsten Eingabeparameter berücksichtigt werden.

Dieser Online-Rechner ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Soziales - Einkommen - Steuer

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