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![]() Dividendenbesteuerung
Dividenden unterliegen ab dem 1. Januar 2009 in voller Höhe der Abgeltungssteuer. Während bisher bei Dividenden das Halbeinkünfteverfahren angewandt wurde, wonach Dividenden zur Hälfte steuerfrei waren, fällt dieses nun weg. Somit erfolgt ab 2009 die Dividendenbesteuerung durch die pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer gilt für alle Dividenden, die dem Anleger nach dem 1. Januar 2009 zufließen. Die aktuelle Regelung mit dem Halbeinkünfteverfahren gilt hingegen noch für Divindenden, die im Jahre 2008 ausgeschüttet werden. Im Endeffekt steigt somit die Dividendenbesteuerung. Zwar ist der Steuersatz der Abgeltungssteuer oft niedriger als der Einkommensteuersatz, jedoch steigt durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens insgesamt die Steuerlast für Dividenden. Lesen Sie weiter: Abgeltungssteuer bei Fonds
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