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![]() Ausländische Steuer
Ausländische Quellensteuer wird auf die Abgeltungssteuer angerechnet. Sollten Sie beispielsweise Auslandsaktien besitzen, kann es sein, dass Dividenden bereits um eine ggf. anfallende ausländische Steuer gemindert sind, auf die der Deutsche Staat keinen Einfluss hat. Eine derartige ausländische Kapitalertragsteuer bzw. Quellensteuer kann jedoch auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Es ist vorgesehen, dass die Anrechung direkt durch das depotführende Bankinstitut erfolgt. Lesen Sie weiter: Fifo-Regel
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