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![]() Abgeltungssteuer für Zertifikate
Auch bei Kapitalerträgen durch Anlagen in Zertifikate wird ab dem 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer erhoben. Somit werden alle Einlösungs- und Veräußerungsgewinne mit Zertifikaten generell mit dem pauschalen Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Eine Übergangsregelung sieht jedoch vor, dass nach einjähriger Haltefrist noch die Steuerfreiheit bei Zertifikaten greift, die vor dem 15. März 2007 erworben wurden. Darüber hinaus gilt im Rahmen der Übergangsregelung die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer auch für Zertifikate, die am oder nach dem 15. März 2007 gekauft wurden, wenn diese bis spätestens 30. Juni 2009 veräußert werden. Lesen Sie weiter: Verlustverrechnung
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