![]() |
![]() Verlustverrechnung
Zur Verlustverrechnung wird vom Bankinstitut ein Verlustverrechnungstopf geführt. Insbesondere bei Geldanlagen an der Börse sind auch Anlageverluste keinesfalls ausgeschlossen. Hierbei können Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften mit Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. Zu beachten ist, dass im Rahmen der neuen Abgeltungssteuer Verluste aus dem Verkauf von Aktien nicht mit andersartigen Kapitalerträgen wie Guthabenzinsen oder Dividenden verrechnet werden können, sondern nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien. Die depotführende Bank wird hierzu die über das Jahr anfallenden Gewinne und Verluste in einem so genannten Verlustverrechnungstopf verrechnen. Lesen Sie weiter: Altverluste
|
![]() |
||||||||||||||||