Einkommensteuerrechner

TIPP
Berechnen Sie Verzugszinsen für nicht fristgerecht geleistete Zahlungen mit dem Verzugszinsrechner.

Der Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Kenndaten  [weiße Felder ausfüllen]
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Zu versteuerndes Jahreseinkommen:
  Euro
?
Persönliche Verhältnisse:
alleinstehend oder getrennte Veranlagung
verheiratet, gemeinsame Veranlagung (Splittingverfahren)
?
Kirchensteuer:
keine
8 % (Baden-Württemberg und Bayern)
9 % (übrige Bundesländer)
?
Jahr:
PDF-Dokument erstellen
Ergebnis
  Steuerbetrag
?
Durchschnitts-
steuersatz
?
Grenzsteuersatz
?
Einkommensteuer:
4.171,00 Euro 16,68 % 29,40 %
?
Solidaritätszuschlag:
229,40 Euro 0,92 % 1,61 %
?
Kirchensteuer:
375,39 Euro 1,50 % 2,64 %
?
Gesamtbelastung:
4.775,79 Euro 19,10 % 33,65 %

Der Einkommensteuerrechner ermittelt anhand des zu versteuernden Jahreseinkommens die Steuerbelastung durch die Einkommensteuer sowie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Der Berechung der Einkommensteuer liegt §32a Einkommensteuergesetz (EStG) zugrunde. Das zu versteuernde Einkommen sowie der sich ergebende Einkommensteuerbetrag wird gemäß den Rechenvorschriften auf ganze Euro abgerundet.

Der Tarif ist für die Jahre 2005 und 2006 identisch. Die Berechnung für das Jahr 2007 unterscheidet sich von den zwei vorhergehenden Jahren nur durch die Einführung der so genannten Reichensteuer, die Einkommen über 250.000 Euro stärker besteuert.

Der Tarif des Jahres 2008 ist mit dem des Jahres 2007 identisch.

Für die Jahre 2009 und 2010 ergeben sich durch das in der ersten Jahreshälfte 2009 beschlossene Konjunkturpaket II jeweils leichte Steuerentlastungen.

Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten kommt das Splittingverfahren zur Anwendung. Hierbei beträgt die Einkommensteuer das Doppelte des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten ergibt.

Der Solidaritätszuschlag ist im Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) geregelt. Er beträgt 5,5 % der fälligen Einkommensteuer, sofern diese den Betrag von 972 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.944 Euro bei Verheirateten übersteigt.

Optional berücksichtigt der Rechner auch die Kirchensteuer. Sie beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % der festgesetzten Einkommensteuer und 9 % in den übrigen Bundesländern.

Neben der absoluten Steuerschuld in Euro ermittelt der Rechner auch die durchschnittliche Belastung in Prozent des zu versteuernden Einkommens. Diese Durchschnittsbelastung gibt somit den Anteil des Einkommens an, der im Rahmen der Einkommensteuer bzw. als Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen ist.

Die ebenfalls errechnete Grenzbelastung gibt den prozentualen Steuersatz für die Einkommensteuer an, die rechnerisch für den letzten Euro zu entrichten ist bzw. für zusätzliches Einkommen zu entrichten wäre. Bei stetiger Steuerfunkion gibt die Grenzbelastung somit an, wieviel von einem über das bereits angegebene Einkommen hinaus zusätzlich verdienten Euro rechnerisch an Steuer zu zahlen wäre.

Die Grenzbelastung liegt immer über der Durchschnittsbelastung. Mit steigendem Einkommen nähert sich die Durchschnittsbelastung jedoch immer mehr der Grenzbelastung an.

Dieser Online-Rechner ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Steuer

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