Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Der Sparrechner ermittelt für Banksparpläne wahlweise Endkapital, Sparrate, Dynamik, Zinssatz, Laufzeit oder Anfangskapital bei wählbaren Intervallen für Einzahlung und Zinsgutschrift. Der Rechner legt eine unterjährig lineare Verzinsung zu Grunde.
Bei Sparzinsen ist die Abgeltungssteuer günstiger als das vorherige Steuermodell.
Sparer, die vor allem Zinsgewinne erzielen, haben mit der pauschalen Abgeltungssteuer seit 2009 leichte Vorteile gegenüber der vorherigen Besteuerung.
Denn der Abgeltungssteuersatz beträgt nur 25 %,
während die zuvor geltende Zinsabschlagsteuer 30 % betrug.
Zwar ist in beiden Fällen noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % hinzuzurechnen,
und bei der Abgeltungssteuer kommt zusätzlich ggf. auch noch Kirchensteuer hinzu.
Dennoch bleibt die Steuerbelastung auf Zinsgewinne durch die Abgeltungssteuer insgesamt unter 30 % und ist damit günstiger als zuvor.
Im direkten Vergleich:
Im Rahmen der vor 2009 geltenden 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer lag die Steuerbelastung einschließlich Solidaritätszuschlag bei 31,65 %.
Mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer fallen nun inkl. Solidaritätszuschlag und 9-prozentiger Kirchensteuer knapp 28 % (genau 27,995 %) an.
Damit ergibt sich eine Ersparnis von immerhin etwas mehr als 3 Prozentpunkten.
Bitte beachten Sie:
Manche Zinsgewinne, etwa von ausländischen Konten oder privaten Krediten, können nicht automatisch versteuert werden
und müssen deshalb in der Steuererklärung explizit angegeben werden.
Mehr dazu unter Abgeltungsteuer als Quellensteuer.
Bei Dividenden war dagegen das vorige Steuermodell günstiger.