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![]() Gewinnbesteuerung für Aktienverkäufe
Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Aktien sind im Rahmen der Abgeltungssteuer immer steuerpflichtig. Bisher konnten Anleger von steuerfreien Kursgewinnen profitieren, wenn die Aktien mindestens ein Jahr lang gehalten wurden. Diese Haltefrist fällt mit der neuen Abgeltungssteuer weg, so dass realisierte Kursgewinne nun unabhängig von der Haltedauer immer in voller Höhe der Abgeltungssteuer unterliegen. Auch wurde bei der Gewinnbesteuerung für Aktienverkäufe bei kürzerer Haltedauer als ein Jahr bisher das Halbeinkünfteverfahren angewandt, wonach Veräußerungsgewinne nur zur Hälfte steuerpflichtig waren. Mit der neuen Abgeltungssteuer ist nun immer der gesamte Veräußerungsgewinn zu versteuern. Die pauschale Abgeltungssteuer beträgt im Rahmen der Gewinnbeteuerung für Aktienverkäufe ebenfalls 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahmeregelung für Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden. Für diese Aktien gilt nach einjähriger Haltefrist weiterhin die Steuerfreiheit, auch wenn diese nach dem 1. Januar 2009 veräußert werden. Lesen Sie weiter: Dividendenbesteuerung
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