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![]() Abgeltungssteuer bei Fonds
Auch Anlagen in Investmentfonds unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer. Im Rahmen der ab 1. Januar 2009 geltenden pauschalen Abgeltungssteuer sind alle laufenden Erträge der im Fonds enthaltenen Wertpapiere entsprechend zu versteuern. Diese Steuerpflicht gilt unabhängig davon, ob die laufenden Erträge ausgeschüttet werden oder ob sie innerhalb des Fonds wieder angelegt werden. Beim Verkauf von Fondsanteilen, die ab dem 1. Januar 2009 erworben wurden, muss der realisierte Gewinn ebenfalls im Rahmen der Abgeltungssteuer unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. Eine wichtige Ausnahme besteht bei Fonds, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden. Werden Anteile eines solchen Fonds nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist verkauft, so sind die mit dem Verkauf realisierten Gewinne weiterhin steuerfrei. Lesen Sie weiter: Abgeltungssteuer für Zertifikate
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