Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge.
Als Quellensteuer wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle der Kapitaleinkünfte erhoben.
Die Bank des Anlegers ist dabei verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die einbehaltene Steuer an die
Finanzämter abzuführen.
Hierbei wird für die Abgeltungssteuer ein fester Steuersatz angewandt, der unabhängig vom
persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers ist.
Im Rahmen des mit der Abgeltungsteuer durch die Bank vorgenommenen Steuerabzugs sind sämtliche Steuern auf
die entsprechenden Kapitalerträge abgegolten.