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![]() Abgeltungsteuer als Quellensteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Als Quellensteuer wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle der Kapitaleinkünfte erhoben. Die Bank des Anlegers ist dabei verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die einbehaltene Steuer an die Finanzämter abzuführen. Hierbei wird für die Abgeltungssteuer ein fester Steuersatz angewandt, der unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers ist. Im Rahmen des mit der Abgeltungsteuer durch die Bank vorgenommenen Steuerabzugs sind sämtliche Steuern auf die entsprechenden Kapitalerträge abgegolten. Lesen Sie weiter: Abgeltungssteuersatz
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