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![]() Sparer-Pauschbetrag als Freibetrag
Kapitalerträge bis zur Höhe des Freibetrag bleiben steuerfrei. Der bisherige Sparer-Freibetrag und die Werbungskostenpauschale werden durch einen neuen Sparer-Pauschbetrag ersetzt. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Ehepaare. Dies entspricht in der Summe dem bisherigen Sparer-Freibetrag und der bisherigen Werbungskostenpauschale. Jedoch entfällt nun die Möglichkeit, tatsächlich angefallene Werbungskosten wie beispielweise Depot- und Verwaltungsgebühren, abzuziehen. Lesen Sie weiter: Vorteile für Sparer mit Zinsgewinnen
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