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![]() Abgeltungssteuersatz
Der Abgeltungssteuersatz beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der pauschale Abgeltungssteuersatz von 25 % für die einheitliche Besteuerung sämtlicher Kapitalerträge entspricht zunächst einem Viertel dieser Erträge. Jedoch bleibt es dabei nicht ganz. Zu den 25 % kommt in jedem Fall noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von zur Zeit 5,5 % hinzu, so dass sich die Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags auf 26,375 % erhöht. Des Weiteren ist auch noch Kirchensteuer zu entrichten, sofern der Anleger Mitglied einer Kirche ist Lesen Sie weiter: Kirchensteuer
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