Wird die Fifo-Regel zur Fifo-Falle?

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Abgeltungssteuerrechner

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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Aktienrechner

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Der Aktienrechner ermittelt die mit Aktien erzielte Rendite unter Berücksichtigung von Kursgewinn und Dividende.

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Anleger sollten unbedingt die Fifo-Regel beachten, damit diese nicht zur Fifo-Falle wird.


Eigentlich gibt es eine wichtige Ausnahmeregelung für Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden. Denn für diese Aktien gilt nach einjähriger Haltefrist weiterhin die Steuerfreiheit, auch wenn diese erst später veräußert werden.

Sollte ein Anleger jedoch seinen Aktienbestand beispielsweise im Laufe des Jahres 2009 aufstocken, werden bei späteren Teilverkäufen gemäß der Fifo-Regel (First in, first out) immer zunächst die ältesten Papiere veräußert.

Hierbei handelt es sich dann jedoch zunächst um die Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden und für die eigentlich der Bestandsschutz mit Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist gilt.

Genau hier könnte nun die Fifo-Falle zugeschnappt sein, denn der Anleger hat dann vor allem die später gekauften Papiere in Depot, die unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungssteuer unterliegen.

Eine Lösung dieses Problems erscheint jedoch möglich, indem neu hinzugekaufte Papiere derselben Sorte in einem gesonderten Depot, am besten bei einer anderen Bank, verwahrt werden.

Auf diese Weise kann jeder selbst bestimmen, ob bei Teilverkäufen die älteren oder die neueren Aktien verkauft werden und die Fifo-Regel spielt zumindest in diesem konkreten Fall dann keine Rolle mehr.

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