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So funktioniert die Abgeltungssteuer

Wird die Fifo-Regel zur Fifo-Falle?

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Abgeltungssteuerrechner

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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Aktienrechner

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Der Aktienrechner ermittelt die mit Aktien erzielte Rendite unter Berücksichtigung von Kursgewinn und Dividende.

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Beim Kauf von Wertpapieren sollten Anleger die Fifo-Regel beachten, damit diese nicht zur Fifo-Falle wird.

First in, first out – im vorangehenden Abschnitt erklären wir, wie die Fifo-Regel beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren funktioniert. Wichtig dabei: Für Aktien und andere Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, gibt es eine Ausnahmeregelung (sog. Bestandsschutz). Das heißt, für diese Wertpapiere gilt nach mindestens einjähriger Haltefrist weiterhin die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne beim Verkauf. Veräußerungsgewinne aus später gekauften Wertpapieren unterliegen dagegen der Abgeltungssteuer.


Das Problem der Fifo-Falle kommt ins Spiel, wenn ein Anleger einen schon vor dem 1. Januar 2009 bestehenden Wertpapierbestand, z.B. einen Aktienbestand, am oder nach dem 1. Januar 2009 um weitere, identische Wertpapiere aufgestockt hat. In der Regel landen dabei zunächst einmal alle Wertpapiere, in dem Fall Aktien, im gleichen Depot.

Verkauft der Anleger später einen Teil dieser Aktien, werden gemäß der Fifo-Regel (First in, first out) automatisch immer zunächst die ältesten Papiere veräußert. Und genau hier kann nun die Fifo-Falle zuschnappen, denn dabei werden zunächst gerade die Aktien verkauft, die noch vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, und für die eigentlich der Bestandsschutz mit Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist gilt. Gerade die Papiere also, die der Anleger wohl lieber behalten hätte. Im Depot verbleiben dagegen vor allem die später gekauften Papiere, die unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungssteuer unterliegen.

Die Fifo-Falle lässt sich aber vermeiden: Als Lösung bietet es sich an, ab 2009 hinzugekaufte Papiere derselben Sorte in einem gesonderten Depot, ggf. bei einer anderen Bank, zu verwahren. Auf diese Weise kann jeder Anleger selbst bestimmen, ob bei Teilverkäufen die älteren oder die neueren Papiere verkauft werden, und die Fifo-Regel wird zumindest in diesem Fall nicht mehr zur Fifo-Falle.


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