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Solidaritätszuschlag (Soli)

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Einkommensteuerrechner

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Der Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Der Solidaritätszuschlag ist ein im Jahre 1991 in Deuschland eingeführter Zuschlag auf die Einkommensteuer.


Neben der Einkommensteuer fällt der Solidaritätszuschlag auch auf andere Steuern wie die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftsteuer an. Er wurde nach der Deutschen Einheit als Beitrag zur Kostendeckung eingeführt und in seiner Höhe zwischenzeitlich geändert.

Dem Solidaritätszuschlag liegt das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) zu Grunde.

Seit 1998 beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Einkommensteuer, sofern diese den Betrag von 972 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.944 Euro bei Verheirateten übersteigt. Wer weniger oder gar keine Einkommensteuer zu zahlen hat, ist vom Solidaritätszuschlag befreit.

Wer nur knapp über den genannten Freigrenzen liegt, muss den Solidaritätszuschlag nicht in voller Höhe von 5,5 Prozent leisten, sondern profitiert von einem gleitenden Übergang, wonach der Solidaritätszuschlag nicht mehr als 20 Prozent der Differenz zwischen der Einkommensteuer und der Freigrenze betragen darf.

Bruchteile von Cents werden außer Acht gelassen, das heißt, dass der als Solidaritätszuschlag ermittelte Betrag auf ganze Cent abgerundet wird.

Umgangssprachlich wird der Solidaritätszuschlag auch kurz als Soli bezeichnet.

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