Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Sie möchten einen größeren Betrag ungekündigt vom Sparbuch abheben?
Der Vorschusszins-Rechner berechnet die dabei anfallenden Vorschusszinsen.
Spareinlagen wie Guthaben auf dem Sparbuch oder anderen Sparverträgen sind
meist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten versehen. Sie kommen also nicht
ohne weiteres an Ihr Guthaben heran.
Wer dennoch kurzfristig Zugriff auf sein Sparguthaben benötigt, ohne dieses
vorher fristgerecht gekündigt zu haben, zahlt dafür eine Gebühr,
die Vorschusszins genannt wird, man könnte auch Strafzins sagen.
Beim Sparbuch gibt es aber einen monatlichen Freibetrag von meist 2.000 Euro,
der vorschusszinsfrei ist. Dies bedeutet, dass in jeden Monat dieser Maximalbetrag
– ein entsprechendes Guthaben vorausgesetzt – abgehoben werden kann,
ohne dass dabei ein Vorschusszins belastet wird.
Liegt der gewünschte Entnahmebetrag über dem monatlichen Freibetrag, so
verlangt die Bank oder Sparkasse für den darüberhinausgehenden Betrag einen
Vorschusszins, der meist einem Bruchteil des Anlagezinssatzes entspricht.
Dieser Vorschusszinssatzfaktor beträgt meist ein Viertel, also 25 Prozent.
Bei einem Anlagezinssatz von 2,0 % p.a. wäre der Vorschusszinssatz also ein Viertel
davon, nämlich 0,5 % p.a.
Der Vorschusszins wird dann auf den Anteil des Entnahmebetrags angewandt,
der über dem Freibetrag liegt, sofern dieser im betreffenden Monat noch nicht
ganz oder teilweise aufgebraucht wurde.
Ist keine Kündigung des Entnahmebetrags erfolgt, wird der Vorschusszins auf
die Dauer der Kündigungsfrist bezogen. Bei dreimonatiger Kündigungsfrist sind
dies bei deutscher Zinsmethode 90 Zinstage.
Ist hingegen eine Kündigung erfolgt, jedoch nur nicht rechtzeitig, so wird der
Vorschusszins gegebenenfalls nur auf den verbleibenden Zeitraum bezogen, um den die
Kündigung zu spät erfolgte. Die Anzahl der vorschusszinspflichtigen Tage ist
dann entsprechend geringer. Dies kann jedoch von Bank zu Bank unterschiedlich
gehandhabt werden.