Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2023 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Der Gehaltsrechner berücksichtigt nun optional auch den in Bremen und im Saarland anfallenden Arbeitskammerbeitrag.
Die Arbeitskammer des Saarlandes und die Arbeitnehmerkammer Bremen vertreten im Saarland und in der Freien Hansestadt Bremen die Interessen der Arbeitnehmer in beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Belangen.
Alle Arbeitnehmer, die im Saarland arbeiten, sind automatisch Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes. Ebenso gehören alle Arbeitnehmer, die in Bremen arbeiten, der Arbeitnehmerkammer Bremen an. Gleiches gilt für Praktikanten und Auszubildende.
Beide Arbeitskammern bieten ihren Mitgliedern ein umfangreiches Leistungsspektrum. Sie beraten kompetent und kostenlos rund um Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht sowie Existenzsicherung und Weiterbildung. Die Arbeitskammer des Saarlandes kooperiert dabei mit der Verbraucherzentrale, sodass die Mitglieder gleichzeitig Zugang zum Verbraucherschutz haben. Die Arbeitnehmerkammer Bremen erledigt gegen eine geringe Gebühr sogar die Einkommensteuererklärung.
Daneben bieten beide Arbeitskammern ihren Mitgliedern vielfältige Möglichkeiten zur Aus-, Fort- und Weiterbildung. Beide unterhalten eigene Bildungseinrichtungen und fördern weitere. Darüber hinaus vertreten sie die Interessen ihrer Mitglieder in der Politik. Ähnliche Arbeitskammern gibt es deutschlandweit in keinem anderen Bundesland.
Finanziert werden die Arbeitskammern aus Mitgliederbeiträgen, dem Arbeitskammerbeitrag. Die Beiträge beider Arbeitskammern liegen bei 0,15 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern bei der Lohnzahlung einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt.
Dabei gibt es einige Unterschiede zwischen Saarland und Bremen:
In der Arbeitnehmerkammer Bremen sind Mitglieder unter einem Monatseinkommen von 250 Euro beitragsfrei.
Die Beiträge der Arbeitskammer des Saarlandes entrichten nur Arbeitnehmer. Dabei wird seit Januar 2016 die volle Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zur Beitragsberechnung herangezogen (bis zum Jahr 2015: 75 Prozent). Auszubildende sind beitragsfrei, ebenso geringfügig Beschäftigte (Minijobber). In der Gleitzone bis 850 Euro Monatseinkommen gelten ermäßigte Beiträge.
Um den Arbeitskammerbeitrag bei der Nettolohn-Berechnung einzubeziehen,
markieren Sie im Rechner einfach das entsprechende Kästchen.