Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Gewerbesteuer-Rechner berechnet die auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt) in Abhängigkeit von Rechtsform des Unternehmens und Hebesatz der Gemeinde.
Der neue Rechner zur Gewerbesteuer berechnet die
auf den Gewerbeertrag anfallende Gewerbesteuer (GewSt).
Die als Gewerbeertragsteuer ausgestaltete Gewerbesteuer besteuert die
Erträge von Gewerbebetrieben.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer kommen der Gemeinde zu Gute, in der das jeweilige
Unternehmen seine Betriebsstätte hat. Die Gemeinden haben zudem durch die Festlegung des Hebesatzes
selbst Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer.
Je nach Rechtsform des Unternehmens gelten unterschiedliche Freibeträge bei der Gewerbesteuer.
So beträgt der jährliche Gewerbesteuer-Freibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
24.500 Euro, während es es bei Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag gibt.
In Sonderfällen wie u.a. für Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro.
Obgleich als Ausgangsbasis zur Berechnung der Gewerbesteuer der erzielte Gewerbeertrag dient,
kann dieser durch Hinzurechnungen und Kürzungen erhöht oder verringert werden.
So werden Finanzierungsaufwendungen teilweise dem Gewinn hinzugerechnet.
Andererseits wird der Gewinn beispielsweise um einen bestimmten Teil des Einheitswerts
von betrieblichen Grundstücken gekürzt.
Zudem wird der Gewerbeertrag auf volle Hundert Euro abgerundet.
Die genauen Regelungen hierzu finden sich im Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Der Rechner erlaubt die Berechnung der Gewerbesteuer unter Berücksichtung von
Hinzurechnungen und Kürzungen, des jeweiligen Freibetrags aufgrund der Rechtsform
des Unternehmens sowie des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde.
Als Zwischenergebnis wird auch der Gewerbesteuermessbetrag berechnet, der als Basis
für die Anwendung des Hebesatzes der Gemeinde dient,
um die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer zu berechnen.
Seit 2008 bekommen Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften
bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die
Einkommensteuer angerechnet.
Dies bedeutet, dass für diese Gruppe die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 %
keine Zusatzbelastung darstellt, da sie mit der Einkommensteuer verrechnet wird.
Teilweise liegen die Hebesätze vor allem in größeren Städten jedoch deutlich darüber.
Seit 2004 liegt der minimale Hebesatz, den die Gemeinden anwenden müssen, bei 200 %.
Den aktuellen Gewerbesteuer-Hebesatz Ihrer Gemeinde erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung und
ist auch im Gewerbesteuerbescheid genannt.
Nutzen Sie unseren Gewerbesteuer-Rechner, um zu berechnen, mit
welcher Höhe der Gewerbesteuer Ihr Gewerbebetrieb rechnen muss.