Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Renditerechner für kapitalbildende Lebensversicherungen bietet nun optional die Möglichkeit,
auch eine spätere Auszahlung der Ablaufleistung zu berücksichtigen.
Für viele Versicherungsnehmer ist eine Lebensversicherung bzw. insbesondere eine Kapitallebensversicherung
aus zweierlei Gesichtspunkten interessant: Zum einen als Absicherung der Angehörigen für den Todesfall und zum anderen als Kapitalanlage,
die im Erlebensfall ausbezahlt wird.
Insofern ist für eine kapitalbildende Lebensversicherung neben der Versicherungsleistung auch die erzielte Rendite relevant.
In der Regel erfolgt die Auszahlung der Ablaufleistung zum Ende der Vertragslaufzeit. In manchen Fällen zahlt die Versicherung
die Ablaufleistung aber auch erst einige Zeit später aus, was sich natürlich negativ auf die erzielte Rendite auswirkt.
Genau dieser Fall wurde nun im Renditerechner für Lebensversicherungen ergänzt, so dass nun optional auch ein späterer Termin
mit Monat und Jahr zur Auszahlung der Ablaufleistung angegeben werden kann und in der Renditeberechnung entsprechend
berücksichtigt wird.
Bei dieser Gelegenheit wurden das Eingabefeld für die nächste Beitragsfälligkeit nach oben gezogen, damit die Felder
der zeitlichen Reihenfolge entsprechen.
Um deutlicher zu machen, dass mit dem Rechner nicht nur die Restlaufzeitrendite einer bestehenden Lebensversicherung berechnet werden kann,
sondern dass sich der Rechner genauso auch für den Neuabschluss eignet, wurde das Feld nun in Erste / Nächste Beitragsfälligkeit umbenannt.
Für den Fall, dass die prognostizierte Rendite der Lebensversicherung unter Ihren Erwartungen zurückbleibt, sei an dieser Stelle noch erwähnt,
dass neben einer Kündigung bzw. vorzeitigem Rückkauf der Versicherung oft auch der Verkauf der Lebensversicherung eine interessante Option darstellen kann.
Der beim Verkauf erzielte Preis liegt in der Regel einige Prozent über dem aktuellen Rückkaufswert. Zudem besteht dann auch noch die Möglichkeit eines verminderten, aber fortbestehenden Todesfallschutzes für die Restlaufzeit. Falls Sie ein entsprechendes Ankaufsangebot vorliegen haben, können Sie auch mit diesem Preis statt des aktuellen Rückkaufswerts rechnen.