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Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

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Rendite einer Rentenversicherung

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Eine Rentenversicherung garantiert Ihnen eine lebenslange Rente. Dieser Renditerechner berechnet die erzielte Rendite in Abhängigkeit der angenommenen Rentenzahlungsdauer.

Rendite-Rechner für die Rentenversicherung


Restlaufzeitrendite einer Kapitallebensversicherung

Restlaufzeitrendite einer Kapitallebensversicherung

Lohnt sich Ihre Lebensversicherung als Kapitalanlage? Dieser Renditerechner berechnet die Rendite einer Kapitallebensversicherung.

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Vorsorgerechner – Sparen für Ihre private Zusatzrente

Vorsorgerechner – Sparen für Ihre private Zusatzrente

Der Vorsorgerechner kombiniert einen Sparplan mit einem Entnahmeplan und berechnet wahlweise Sparrate, Ansparzeit, Rente, Rentendauer, Anspar- oder Entnahmedynamik, Anfangs- oder Restkapital.

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Entnahmeplan für Rente aus Kapitalvermögen

Entnahmeplan für Rente aus Kapitalvermögen

Der Entnahmeplan-Rechner ermittelt für zeitlich befristete oder ewige Rente wahlweise die regelmäßige Rentenentnahme, Dynamik, Zinssatz, Kapitalvermögen, Restkapital oder Rentendauer.

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Inflationsrechner

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Welchen Wert hat Ihr Geld in einigen Jahren? Der Inflationsrechner hilft bei der Kalkulation von Preissteigerung, Geldentwertung und Kaufkraftverlust.

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Die gesetzliche Rente leistet im Alter, bei Erwerbsminderung und Invalidität. Darüber hinaus sichert sie auch Hinterbliebene ab. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet den Versicherten verschiedene Versorgungsleistungen.

Wer bis ins hohe Alter arbeitet, erhält anschließend eine Altersrente. Um die volle Rentenhöhe zu erhalten, muss man die Regelaltersgrenze erreichen. Diese lag ursprünglich bislang bei 65 Jahren, steigt für die Jahrgänge ab 1947 jedoch schrittweise an und beträgt für alle Jahrgänge ab 1964 schließlich 67 Jahre. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss eine dauerhafte Rentenkürzung hinnehmen. Wer freiwillig länger arbeitet, erhält hingegen dauerhafte Zuschläge.


Eine Ausnahme erlaubt die Altersteilzeitregelung – hier stockt der Arbeitgeber seine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf, sodass trotz früheren Rentenbeginns keine allzu großen Abschläge anfallen.

Wer gesundheitlich bedingt bereits vor der Regelaltersgrenze nicht mehr (oder nicht mehr voll) arbeiten kann, kann aus der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen zur Rehabilitation erhalten. Wenn die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann, erhält der Versicherte eine Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe unterscheidet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung (voll oder teilweise) und kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden. Im Anschluss bekommt der Versicherte seine Altersrente, wegen der Frühverrentung allerdings mit Abschlägen.

Verstirbt der Versicherte, leistet die gesetzliche Rentenversicherung in gewissem Umfang auch an Hinterbliebene. Ehepartner erhalten, je nach Alter, eigenen Kindern und ggf. eigener Erwerbsminderung, eine Witwen- oder Witwerrente von verschiedener Höhe und Dauer. Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, erhalten eine Waisenrente. Die Ansprüche entstehen dabei aus der Versicherung des Verstorbenen, und betragen jeweils einen Teilsatz von dessen eigenen Rentenansprüchen.

Wer eine gesetzliche Altersrente bezieht, kann selbst trotzdem hinzu verdienen und seine Kasse damit aufbessern. Wer vorzeitig oder wegen Erwerbsminderung in Rente geht, darf allerdings maximal 450 Euro monatlich hinzu verdienen. Darüber hinaus würde die Rente gekürzt werden. Bei der vollen Regelaltersrente gibt es hingegen keine Hinzuverdienstgrenzen.

Lesen Sie weiter: Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Geldanlage - Rente - Wohnen - Soziales - Einkommen - Versicherung - Vorsorge - Arbeit - Vergleich