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Gut versorgt im Alter Vorteile und Nachteile der gesetzlichen RentenversicherungONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung Riester-Verträge – Eigenschaften und Bedingungen Anders als private Renten ist die gesetzliche Rente über das Umlageverfahren inflationsgeschützt. Das stößt jedoch an seine Grenzen, das Rentenniveau sinkt, sodass die gesetzliche Rente allein nicht mehr zur Altersvorsorge ausreicht. Die gesetzliche Rente bietet eine große Bandbreite an Leistungen – nicht nur für den Versicherten, sondern auch für seine Angehörigen. Das ganze funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Rentenbeiträge, die die derzeit Erwerbstätigen leisten, werden direkt als Renten an die aktuellen Rentenbezieher gezahlt. Man spricht auch von einem Generationenvertrag, d.h. die Generation der Erwerbstätigen kommt für die Generation der gleichzeitigen Rentner auf – ein sehr soziales und zumindest theoretisch dauerhaft funktionierendes Prinzip. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die gesetzliche Rente keinem Wertverlust durch Inflation unterliegt. Denn durch das Umlageverfahren wird kein Kapital langfristig angelegt, im Gegensatz zu kapitalgedeckten Rentenarten (wie privaten Renten), bei denen Geld oft über Jahrzehnte angespart wird. Genau dieses Umlageverfahren hat sich aber auch als Nachteil der gesetzlichen Rente entpuppt, denn es ist direkt vom zahlenmäßigen Verhältnis der Beitragszahler zu den gleichzeitigen Rentnern abhängig. Weil die Menschen in Deutschland immer älter werden und damit immer länger ihre Renten beziehen können (was an sich ja sehr wünschenwert ist), die Geburtenrate aber nicht entsprechend mitgehalten hat, verschiebt sich dieses Verhältnis in Deutschland immer weiter, hin zu mehr Rentnern auf weniger Beitragszahler. Das führt zwangsläufig dazu, dass das Rentenniveau der gesetzlichen Rente sinkt. Als Maßnahme dagegen wurde die Regelaltersgrenze bereits von 65 auf 67 Jahre angehoben (siehe Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung). Allerdings erreichen viele Erwerbstätige schon die 65 Jahre nicht. Noch weniger Versicherte werden bis 67 arbeiten können, sodass künftig wohl mehr Erwerbstätige in Frührente gehen müssen, und damit Abschläge von ihrer Rente hinnehmen müssen. Die Anhebung der Regelaltersgrenze wirkt also effektiv als Rentenkürzung. Die gesetzliche Rente reicht damit in aller Regel vorne und hinten nicht mehr zur alleinigen Altersvorsorge. Deshalb rät auch der Staat explizit zur zusätzlichen Vorsorge, und fördert sowohl die betriebliche Altersvorsorge, als auch bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge, z.B. mit der Riester-Rente. Lesen Sie weiter: Betriebliche Altersvorsorge |
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