Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenkasse steigt
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Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 2012.
Nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze ist die Versicherungspflichtgrenze, welche auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird.
Die Versicherungspflichtgrenze gibt das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers an, ab dem dieser nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Bei einem Einkommen oberhalb dieser Grenze steht es dem Arbeitnehmer somit frei, unter Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Diese Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt ab dem Jahr 2012 bei monatlich 4.237,50 Euro bzw. 50.850 Euro im Jahr. Bisher lag die Versicherungspflichtgrenze bei 4.125 Euro monatlichem Verdienst bzw. 49.500 Euro Jahresverdienst.
Wichtig für alle Wechselwilligen zu einer privaten Krankenversicherung ist, dass die Versicherungspflichtgrenze nicht nur im aktuellen Jahr, sondern voraussichlich auch im folgenden Jahr überschritten wird. Der Arbeitnehmer muss also zunächst mindestens ein Jahr mit seinem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Daneben gibt es bestimmte Personenkreise, die sich auch unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze privat krankenversichern können. Hierzu zählen versicherungsfreie Arbeitnehmer, freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Selbständige und Freiberufler sowie Beamte und Studenten.
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