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Pflegesätze steigenONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Garantiezins für Renten- und Lebensversicherungen sinkt Grunderwerbsteuer steigt in weiteren Bundesländern Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung steigt Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenkasse steigt CO2-Freibetrag der Kraftfahrzeugsteuer sinkt Änderung bei der Entfernungspauschale Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt auf 19,6 % Beim Kindergeld entfällt die Einkommensgrenze Pflegesätze steigen Zum 01.01.2012 steigen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, abhängig von Pflegeart und Pflegestufe. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Wird ein Versicherungsnehmer pflegebedürftig, deckt die Pflegeversicherung einen Teil seiner Pflegekosten. Die Höhe der Leistungen, die so genannten Pflegesätze, richten sich nach der Art der erforderliche Pflege und der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Je nach Pflegebedürftigkeit werden drei Pflegestufen (I, II und III) unterschieden. Im Rahmen der Pflegereform wurden die Pflegesätze seit 2008 schrittweise angehoben. Die letzte Erhöhung zum 01.01.2012 betrifft die folgenden Leistungen: Das Pflegegeld - bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche - steigt: In Pflegestufe I von zuletzt 225 auf 235 Euro, in Pflegestufe II von 430 auf 440 Euro, und in Pflegestufe III von 685 auf 700 Euro monatlich. Die Pflegesachleistungen - bei ambulanter Pflege durch Pflegedienste - steigen ebenso. In Pflegestufe I steigt der höchstmögliche Pflegesatz von 440 auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 1.040 auf 1.100 Euro, und in Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 Euro monatlich. Die Leistungen bei teilstationärer Pflege - Tages- oder Nachtpflege - steigen. Hier gelten die gleichen Pflegesätze wie bei den Pflegesachleistungen. Für häusliche Ersatzpflege und stationäre Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse nun bis zu 1.550 Euro pro Jahr (zuletzt waren es 1.510 Euro), unabhängig von der Pflegestufe. Bei vollstationärer Pflege steigt nur der Pflegesätze für Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 Euro monatlich. Die Pflegesätze für die Pflegestufen I und II ändern sich nicht. In Härtefällen steigt der Pflegesatz bei ambulanter wie stationärer Pflege von zuletzt 1.825 auf 1.918 Euro im Monat. Im Zuge der Pflegereform sind für 2012 weitere Neuerungen geplant. Insbesondere sollen die Leistungen für Demenzkranke steigen. Um die Pflege von Angehörigen zu erleichtern, wurde bereits zum 01.01.2012 die neue Familienpflegezeit eingeführt. Lesen Sie weiter: Hartz-IV-Satz und Sozialhilfe steigen |
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