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![]() CO2-Freibetrag der Kraftfahrzeugsteuer sinktONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Garantiezins für Renten- und Lebensversicherungen sinkt Grunderwerbsteuer steigt in weiteren Bundesländern Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung steigt Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenkasse steigt CO2-Freibetrag der Kraftfahrzeugsteuer sinkt Änderung bei der Entfernungspauschale Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt auf 19,6 % Beim Kindergeld entfällt die Einkommensgrenze Bei der Erstzulassung von PKW sinkt ab dem 01.01.2012 der CO2-Grenzwert der Kraftfahrzeugsteuer. Seit 2009 errechnet sich die Kraftfahrzeugsteuer für PKW anhand von Hubraum, Antriebsart und CO2- (Kohlendioxid-) Emission des Fahrzeugs. Je mehr CO2 ein Auto ausstößt, desto höher wird die Kfz-Steuer. Dabei kommt zu einem Grundbetrag (sog. Sockelbetrag) von 2 Euro pro 100 cm³ Hubraum für Benziner bzw. 9,50 Euro pro 100 cm³ Hubraum für Diesel-Fahrzeuge ein Zuschlag von 2 Euro für jedes Gramm CO2, das einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Dieser Grenzwert lag seit 2009 bei 120 g CO2 pro Kilometer. Zum 01.01.2012 sinkt der Grenzwert nun auf 110 g pro Kilometer. CO2 entsteht bei der Verbrennung von Kraftstoff, wobei der CO2-Ausstoß eines Autos proportional zu seinem Kraftstoffverbrauch ist. Je höher der Verbrauch eines Neuwagens, desto teurer wird also die dafür fällige Kraftfahrzeugsteuer. Der CO2-Emissionswert eines PKW kann den Fahrzeugpapieren entnommen werden. Praktisch bedeutet dies: Ein Benziner bleibt bis zu einem Verbrauch von 4,7 l auf 100 km unter dem CO2-Grenzwert. Ein Diesel darf hierfür sogar nur knapp 4,2 l verbrauchen. Ein Auto, das 10 Liter Benzin auf 100 km verbraucht, stößt dabei pro Kilometer 232 g CO2 aus - 122 g über dem neuen Grenzwert. Dieser Wert wird allerdings nicht voll angerechnet: Der CO2-Zuschlag ist auf maximal 20 Euro pro Auto begrenzt. Für Bestandsfahrzeuge ändert sich indes zunächst nichts. Diese sollen erst ab 2013 sukzessive auf das neue Steuersystem der Kraftfahrzeugsteuer umgestellt werden. Es lohnt sich dennoch, auch künftig verstärkt auf den Verbrauch eines Neuwagens zu achten, denn 2014 wird der CO2-Grenzwert erneut gesenkt - dann auf 95 g CO2 pro Kilometer, wodurch sich eine weitere Änderung der Kraftfahrzeugsteuer ergibt. Lesen Sie weiter: Änderung bei der Entfernungspauschale |
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