Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Grunderwerbsteuer steigt in weiteren Bundesländern
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks an und wird
von den Bundesländern festgelegt und vereinnahmt.
Je nach Bundesland liegt der Steuersatz der Grunderwerbsteuer bei 3,5 %, 4,5 % oder 5,0 %
der Bemessungsgrundlage, welche in der Regel dem Kaufpreis des bebauten oder unbebauten
Grundstücks entspricht.
Seit die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen können,
machen immer mehr Länder davon Gebrauch. Damit wird der lange Zeit bundeseinheitliche
Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % mittlerweile von der Mehrzahl der Bundesländer
überschritten.
So gilt in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bereits seit einiger
Zeit eine Grunderwerbsteuer von 4,5 %.
Im Laufe des vergangenen Jahres 2011 haben bereits einige weitere Länder die
Grunderwerbsteuer sogar auf 5,0 % erhöht; dies sind Brandenburg, Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
Im neuen Jahr 2012 folgen nun auch noch Schleswig-Holstein, wo die Grunderwerbsteuer
bereits zum 01.01.2012 auf 5,0 % steigt, sowie Rheinland-Pfalz mit einer
Grunderwerbsteuererhöhung zum 01.03.2012 auf ebenfalls 5,0 %.
Lediglich in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachen gilt bis auf
weiteres noch die Grunderwerbsteuer von 3,5 %.