Anlegen & Sparen
Börse
Kredit & Finanzierung
Vorsorge
Zahlungsverkehr
Wohnen
Steuern
Arbeit & Soziales
Auto
Sonstige
Einstellungen
Zinsrechner
einmalige Geldanlage
Zuwachssparen
steigende Zinssätze
Sparrechner
regelmäßig anlegen
Bonussparen
Sparplan mit Bonusprämie
Zinseszinstabelle
Guthabenentwicklung
Fondsrechner
Fondssparen
Aktienrechner
Geldanlage in Aktien
Bond- / Anleiherechner
Anleihen, Renten, Bonds
Tradingrechner
Leben als Daytrader
Gewinn-Verlust
Ausgleichsrechner
Jahres-/Gesamtrendite
Gewinn- und Verlustraten
Kreditrechner
für Annuitätendarlehen
Tilgungsrechner
für Tilgungsdarlehen
Hypothekenrechner
Hypothekendarlehen
Darlehensrechner
taggenaue Berechnung
Tilgungsaussetzung
Darlehen mit Geldanlage
Leasingrechner
Auto-Leasing
Autofinanzierung
Barrabatt oder Händlerkredit
Mietrechner
Wohnungsmiete
Sparbuch-Rechner
unregelmäßige Einzahlung
Tagesgeldrechner
Zinsen für Tagesgeld
Festgeldrechner
monatsweise anlegen
Girorechner
Konto nachbilden
Dispo-Rechner
Dispozinsen für Dispokredit
Renditerechner
Renditeberechnung
Unterjährige Verzinsung
Effektivzinsrechner
Entnahmeplan
Rente aus Kapitalvermögen
Vorsorgerechner
Sparplan mit Entnahmeplan
Immobilienrechner
Was darf das Haus kosten?
Kaufen oder Mieten?
Günstiger wohnen
Immobilien-
Kapitalanlage-Rendite
Verzugszinsrechner
Verzugszinsen
Zinstagerechner
Zinsmethoden
Inflationsrechner
Kaufkraftverlust
Bargeldrechner
Münzzähler
Taschenrechner
Grundrechenarten
Prozentrechner
Prozentrechnung
Rabattrechner
Rabatte berechnen
Skontorechner
Lohnt sich Skonto?
Dreisatzrechner
Dreisatz berechnen
Spritrechner
Benzinverbrauch
Autokosten-Rechner
Kfz-Kosten vergleichen
Lebensversicherung
Renditerechner
Rentenversicherung
Renditerechner
Einkommensteuer
Steuerrechner 2024 & früher
Einkommensteuer
im Jahresvergleich
Einkommensteuer
Tabelle nach Einkommen
Gehaltsrechner 2024
Nettolohn berechnen  
Stundenlohnrechner
Stundenlohn berechnen
Bausparrechner
Bausparvertrag berechnen
Abgeltungssteuer
auf Kapitalerträge
Mehrwertsteuer
Umsatzsteuer berechnen
Grunderwerbsteuer
Grundstückskauf
Grundsteuer-Rechner
Steuer aufs Grundstück
Gewerbesteuer
auf Gewerbeertrag
AfA-Rechner
Abschreibung berechnen
Kraftfahrzeugsteuer
Kfz-Steuer berechnen
Bankleitzahlen
Bank- und BLZ- / BIC-Suche
Vorschusszinsen
Guthaben vorzeitig abheben
Währungsrechner
Währungen umrechnen
Elterngeld-Rechner
Entgeltersatz
Statistik-Rechner
Summe, Durchschnitt & Co.
Zufallsgenerator
Zufallszahlen generieren
Haushaltsrechner
Einkünfte und Ausgaben
Stromrechner
Stromkosten berechnen
Handy-Tarifrechner
Mobilfunk-Kosten
Versicherungsrechner
für Sachversicherungen
Solidaritätszuschlag
Soli-Ersparnis 2021


Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt rückwirkend ab dem 01.01.2011 von 920 Euro auf 1.000 Euro.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, umgangssprachlich auch Werbungskostenpauschale, ist ein Grundbetrag für Werbungskosten, die Arbeitnehmern im Verlauf eines Jahres entstehen. Dies dient der Vereinfachung der Steuererhebung.


Werbungskosten sind Kosten, die bei der Erzielung von Einnahmen aus nicht-selbständiger Arbeit entstehen. Das sind beispielsweise Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder Gerätschaften, Berufsbekleidung und Fahrtkosten. Diese Kosten reduzieren das zu versteuernde Einkommen, und damit die zu entrichtende Einkommensteuer.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird direkt bei der Lohnsteuererhebung angerechnet, auch wenn einem Arbeitnehmer keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall keinen weiteren Kostennachweis erbringen. Hat ein Arbeitnehmer hingegen Werbungskosten, die die Pauschale übersteigen, kann er diese Kosten bei der Steuererklärung unter Vorlage entsprechender Belege geltend machen und damit eine zusätzliche Steuerminderung erzielen.

Bisher belief sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 920 Euro pro Jahr. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 erhöht sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf jährlich 1.000 Euro. Diese Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2011.

Davon profitieren zum einen Arbeitnehmer, deren Werbungskosten unterhalb der Pauschale liegen: 80 Euro ihres Jahreseinkommens werden zusätzlich steuerfrei.

Zum anderen fallen Arbeitnehmer, denen Werbungskosten zwischen 921 und 1.000 Euro anfallen, künftig ebenfalls unter die Pauschale. Sie werden bei der Steuererklärung entlastet, indem sie keine Einzelbelege mehr einreichen müssen.

Wer Werbungskosten über 1.000 Euro geltend machen kann, für den ändert sich nichts. In diesem Fall müssen bei der Steuererklärung wie zuvor Einzelbelege aller Ausgaben eingereicht werden.

Die rückwirkende Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages für das Steuerjahr 2011 wurde umgesetzt, indem einmalig 80 Euro bei der Gehaltsabrechnung für Dezember 2011 steuerfrei blieben. Ab 2012 wird dieser Betrag dann über die Kalendermonate verteilt. Der erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt damit schon für die Steuererklärung 2011.

Lesen Sie weiter: Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt