Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Auch für Kapitalerträge durch Anlagen in Zertifikate gilt seit 1. Januar 2009 die Abgeltungssteuer.
Somit werden alle Einlösungs- und Veräußerungsgewinne sowie ggf. laufende Erträge aus Zertifikaten
generell mit dem pauschalen Abgeltungssteuersatz von 25 %
zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.
Die Abgeltungssteuer wird in der Regel direkt von der depotführenden Bank einbehalten und ans Finanzamt weiter geleitet,
sodass der Anleger die betreffenden Kapitalerträge dann nicht mehr bei der Steuererklärung angeben muss.
Eine Bestandsschutzregelung sieht vor, dass bei Zertifikaten, die vor dem 15. März 2007 erworben wurden,
nach mindestens einjähriger Haltefrist noch die Steuerfreiheit greift.
Hier haben Zertifikate eine Sonderstellung gegenüber anderen Anlageklassen wie etwa Aktien,
bei denen der Bestandsschutz bei Erwerb vor dem 1. Januar 2009 (und damit vor Inkrafttreten des neuen Steuermodells der Abgeltungssteuer) gilt.
Darüber hinaus galt im Rahmen der Übergangsregelung auch eine Steuerfreiheit nach mindestens einjähriger Haltedauer für Zertifikate,
die am oder nach dem 15. März 2007 und bis 30. Juni 2008 gekauft wurden, sofern diese bis spätestens 30. Juni 2009 veräußert wurden.
Ebenso wie Gewinne aus anderen Kapitalanlagen können Gewinne aus Zertifikaten statt über die Abgeltungssteuer
auch über die reguläre Einkommensteuer versteuert werden,
falls der persönliche Grenzsteuersatz des Anlegers für das gesamte Einkommen (einschließlich Kapitalerträgen)
unter dem Steuersatz der Abgeltungssteuer von 25 % liegt.
Die Versteuerung über den persönlichen Einkommensteuersatz ist dann entsprechend günstiger.