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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Der Abgeltungssteuersatz beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist eine Sonderform der Einkommensteuer.
Während der Steuersatz bei der "normalen" Einkommensteuer aber von der Einkommenshöhe abhängig ist – je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz –,
gilt für Kapitalerträge, egal in welcher Höhe, grundsätzlich ein einheitlicher pauschaler Abgeltungssteuersatz von 25 %.
Ein Viertel aller Kapitalerträge (mit Ausnahme des Sparer-Pauschbetrags) pro Sparer fließt damit als Steuern ab,
egal welcher Art die Kapitalerträge sind.
Zum Vergleich: Das vorherige Steuermodell sah u.a. eine Zinsabschlagsteuer von 30 % und eine Dividendenbesteuerung von 20 % vor, wobei Dividenden nur zur Hälfte zu versteuern waren.
Ob der pauschale Abgeltungssteuersatz also einen Vorteil oder einen Nachteil darstellt,
hängt mit davon ab, welche Art von Kapitalanlagen ein Sparer führt.
Gegenüber der normalen Einkommensteuer ist der pauschale 25-Prozent-Abgeltungssteuersatz dagegen grundsätzlich nicht von Nachteil,
denn der Steuersatz der Einkommensteuer kann, je nach Einkommenshöhe, auf bis zu 45 % ansteigen.
Und wer mit seinem Einkommen samt Kapitalerträgen bei der normalen Einkommensteuer auf einen Grenzsteuersatz unter 25 % kommt,
darf seine Kapitalerträge alternativ mit der normalen Einkommensteuer versteuern lassen.
Die ist dann entsprechend günstiger als der pauschale Abgeltungssteuersatz.
Jedoch bleibt es dabei nicht ganz.
Zur Abgeltungssteuer kommt in jedem Fall noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von zur Zeit 5,5 % hinzu,
sodass sich die Steuerbelastung durch den regulären Abgeltungssteuersatz unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags auf 26,375 % erhöht.
Des Weiteren ist auch noch Kirchensteuer zu entrichten, sofern der Anleger Mitglied einer Kirche ist.