Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Sparrechner ermittelt für Banksparpläne wahlweise Endkapital, Sparrate, Dynamik, Zinssatz, Laufzeit oder Anfangskapital bei wählbaren Intervallen für Einzahlung und Zinsgutschrift. Der Rechner legt eine unterjährig lineare Verzinsung zu Grunde.
Die Festlegungsfrist bezeichnet einen Zeitraum direkt im Anschluss an die Ansparzeit mancher Sparpläne,
während derer keine weiteren Sparraten mehr eingezahlt werden,
das Kapital aber noch fest liegt, sodass der Sparer noch nicht darüber verfügen kann.
Das angesparte Guthaben wird während der Festlegungsfrist weiter verzinst.
Das Guthaben steigt also nicht mehr um weitere Einzahlungen an, aber um weitere Zinsen.
Im Sparrechner kann eine entsprechende Festlegungsfrist optional eingestellt werden.
Aus der Ansparzeit plus der Festlegungsfrist ergibt sich die Gesamtlaufzeit der Kapitalanlage.
Beispiel
Welches Sparguthaben bringt ein Sparplan, der mit regelmäßigen Monatsraten von 100 Euro bespart wird, bei einer Anspardauer von sechs Jahren und anschließender Festlegungsfrist von einem Jahr? Der nominale Jahreszins soll bei 3 Prozent liegen. Zinsen werden dem Anlagekapital jährlich gutgeschrieben. Die Monatsraten werden jeweils zu Monatsbeginn eingezahlt. Wie hoch ist das Sparguthaben am Ende der Laufzeit? Steuerabzug soll zunächst nicht berücksichtigt werden.
Eine Festlegungsfrist ist z.B. bei Sparplänen gängig, die mit vermögenswirksamen Leistungen bespart werden. Dabei sind die Begrifflichkeiten nicht immer ganz einheitlich: Je nach Anbieter wird die Festlegungsfrist am Laufzeitende auch als "Wartezeit" bezeichnet.
Bei Weitem nicht alle Sparpläne sehen aber überhaupt eine Festlegungsfrist vor. Bei Sparplänen ohne Festlegungsfrist ist das Kapital nach Ende der Ansparzeit sofort verfügbar. Um einen solchen Sparplan durchzurechnen, setzen Sie die Festlegungsfrist im Sparrechner einfach auf Null – dies ist auch die Voreinstellung.