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Regelmäßig sparen per Sparplan

Was hat es mit dem Steuersatz auf sich?

ONLINE-FINANZRECHNER
Sparrechner für regelmäßige Sparraten

Sparrechner für regelmäßige Sparraten

Der Sparrechner ermittelt für Banksparpläne wahlweise Endkapital, Sparrate, Dynamik, Zinssatz, Laufzeit oder Anfangskapital bei wählbaren Intervallen für Einzahlung und Zinsgutschrift. Der Rechner legt eine unterjährig lineare Verzinsung zu Grunde.

Sparrechner


Zinsen und andere Kapitalerträge müssen versteuert werden: Sie unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge).

Im Sparrechner kann ein Steuerabzug durch die Kapitalertragsteuer direkt eingerechnet werden. Ein Steuerfreibetrag kann gleich mit berücksichtigt werden.


Der Steuersatz der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer) beträgt pauschal 25 Prozent. Bei einer zinsbringenden Kapitalanlage, wie z.B. einem Sparplan, vereinnahmt der Staat also ein Viertel der Zinsen. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer, sowie ggf. Kirchensteuer in Höhe von 8 Prozent der Kapitalertragsteuer in Baden-Württemberg und Bayern bzw. 9 Prozent in allen anderen Bundesländern.

Ohne Kirchensteuer ergibt sich damit ein Gesamtsteuersatz von 26,375 Prozent auf Kapitalerträge. Dieser Steuersatz ist im Sparrechner voreingestellt. Mit Kirchensteuer ergibt sich ein Steuersatz von 27,819 Prozent (für Baden-Württemberg und Bayern), bzw. 27,995 Prozent (für alle übrigen Bundesländer).

Die Kapitalertragsteuer wird direkt beim Entstehen der Kapitalerträge berechnet und ans Finanzamt abgeführt. Im Fall von Zinsen erledigt das die kontoführende Bank. Anleger müssen sich also nicht selbst um den Steuerabzug kümmern; sie bekommen ihre Zinsen nach Abzug der Kapitalertragsteuer.

Steuerfreibetrag

Wer nicht zu viel Kapitalertragsteuer zahlen will, muss aber doch aktiv werden, denn die Kapitalertragsteuer sieht einen Freibetrag vor: Kapitalerträge bis 801 Euro pro Person und Jahr (1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare) sind steuerfrei. Die entsprechende Kapitalertragsteuer kann per Steuererklärung zurück gefordert werden. Alternativ kann der entsprechende Steuerabzug von vornherein verhindert werden, indem rechtzeitig ein Freistellungsauftrag bei der kontoführenden Bank erteilt wird. Wer Kapitalanlagen bei verschiedenen Anbietern hat, kann seinen Freistellungsauftrag aufteilen.

Der Sparrechner kann die Kapitalertragsteuer und einen beliebigen Freibetrag direkt mit berücksichtigen. Klicken Sie dazu das Kästchen im Feld Steuersatz an und geben Sie Ihren Steuersatz und den zur Verfügung stehenden Steuerfreibetrag ein.

Beispiel

Berechnet werden soll ein Sparplan mit Endkapital samt Zinsen und Steuerabzug. In den Sparplan sollen jeden Monat 150 Euro eingezahlt werden, immer zu Monatsbeginn. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre. Die Bank bietet einen nominalen Jahreszins von 3 Prozent; die Zinsen werden dem Anlagekapital jährlich gutgeschrieben. Ein Steuersatz von 26,375 Prozent (Kapitalertragsteuer + Soli) soll mit berücksichtigt werden.

Wie viel Kapital ist am Ende der Laufzeit angespart? Wie viel davon sind Zinsen, und wie hoch ist der Steuerabzug?

im Sparrechner aufrufen

Wie viel mehr Zinsen bleiben, wenn der volle Steuerfreibetrag von 801 Euro eingerechnet wird?

im Sparrechner aufrufen

Tipp: Im Bereich Guthabenentwicklung (unter dem Ergebnisbereich) sind die jährlichen Zinserträge und Steuerabzüge einzeln dargestellt. Hier können Sie genau nachvollziehen, wie sich mit dem Steuerfreibetrag auch der Steuerabzug ändert. In der Mobilansicht ist die Tabelle als PDF verfügbar.

Lesen Sie weiter: Was hat es mit dem Anfangsmonat auf sich?


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Geldanlage - Sparen - Zinseszins - Sparzinsen