Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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In Deutschland werden Waren und Dienstleistung je nach Art mit Mehrwertsteuersätzen von 19 bzw. 7 % besteuert.
Es gibt aber auch Leistungen, die mit 10,7 % besteuert werden, oder ganz mehrwertsteuerfrei sind.
Der Mehrwertsteuersatz bezieht sich immer auf den Nettopreis der betreffenden Ware oder Dienstleistung,
d.h. der Nettopreis multipliziert mit dem Mehrwertsteuersatz (in Prozent) ergibt den Mehrwertsteuerbetrag.
Den schlägt der Verkäufer auf den Nettopreis auf, sodass der Käufer den Bruttopreis inkl. Mehrwertsteuer zahlt.
Der reguläre Umsatz- bzw. Mehrwertsteuersatz für alle steuerpflichtigen Umsätze beträgt 19 % (§ 12 UStG). Er gilt überall da, wo das UStG keine anderen Steuersätze vorsieht. Im Zuge der Coronakrise wurde der reguläre Steuersatz von Juli bis Dezember 2020 vorübergehend auf 16 % gesenkt.
Ein ermäßigter Steuersatz von 7 % gilt für diverse Waren und Dienstleistungen, die man im Wesentlichen als "grundlegender Bedarf des täglichen Lebens" bezeichnen könnte (§ 12 und Anlage 2 UStG). Dazu gehören eine ganze Palette an Nahrungsmitteln, Nutztiere einschließlich Haltung, Waren und Dienstleistungen im Bereich Kultur und Bildung (wie Bücher, Musiknoten und Museumsbesuche), sowie medizinische Produkte einschließlich bestimmter Heilbehandlungen. Das UStG stellt hierzu umfassende Listen zur Verfügung, über deren Zusammenstellung man sich allerdings mitunter wundert: So werden Bücher aus Papier mit 7 % besteuert, e-Books aber mit 19 %; Fruchtgummi und andere Süßigkeiten mit 7 %, Fruchtsaft jedoch mit 19 %; Kartoffeln mit 7 %, Süßkartoffeln dagegen mit 19 %. Im Zuge der Coronakrise wurde der ermäßige MwSt.-Satz von Juli bis Dezember 2020 vorübergehend auf 5 % gesenkt.
Überschaubar ist die Liste der gänzlich mehrwertsteuerfreien Leistungen (§ 4 UStG). 0 % Mehrwertsteuer gilt z.B. für bestimmte Finanzdienstleistungen wie Kreditvergaben, Versicherungen und Umsätze mit Aktien und anderen Wertpapieren. Ebenso für Briefmarken für den normalen Gebrauch; auf Sammlerstücken liegt hingegen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Mehrwertsteuerfrei sind auch Wohnungsmieten (Parkplatzmiete dagegen unterliegt der MwSt.), Grunderwerb (hier fällt dafür Grunderwerbsteuer an), und diverse medizinische Behandlungen in der Humanmedizin. In der Tiermedizin gilt dagegen der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. Keine Mehrwertsteuer fällt auch dann an, wenn der Verkäufer privat handelt (d.h. nicht unternehmerisch), z.B. beim Verkauf eines Autos von Privat an Privat, oder von Privat an einen Händler. Und – auf Helgoland.
Für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt ein pauschaler Mehrwertsteuersatz von 10,7 % bzw. 5,5 % (§ 24 UStG). Dabei entfällt zwar der Vorsteuerabzug ( → Wie funktioniert die Mehrwertsteuer?), im Gegenzug brauchen die Betriebe aber auch keine Mehrwertsteuer ans Finanzamt abzuführen. Das rechnet sich oft, zumal durch den erheblich verringerten Verwaltungsaufwand. Mehr dazu im Kapitel Pauschalieren vs. optieren – Mehrwertsteuer in der Forst- und Landwirtschaft.
Die Mehrwertsteuer ist eine der Haupteinnahmequellen des Bundes. Weil auf (fast) jeden einzelnen Verkauf Mehrwertsteuer erhoben wird, lassen sich die Steuereinnahmen schon durch minimale Änderungen des Mehrwertsteuersatzes beeinflussen. Da ist es kein Wunder, dass die Mehrwertsteuer langsam aber stetig steigt, seit sie 1968 in ihrer jetzigen Form in Deutschland eingeführt wurde.