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Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Wie funktioniert die Mehrwertsteuer?

Bei der Mehrwertsteuer wird innerhalb einer beliebigen Produktionskette immer nur der Mehr-Wert besteuert, den ein Produkt auf der jeweiligen Produktionsstufe erhält. Praktisch funktioniert das über einen Vorsteuerabzug.

Beim Verkauf von Waren schlägt jedes Unternehmen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer auf den vollen Netto-Verkaufspreis auf. Innerhalb einer Produktionskette holt sich so im Regelfall jedes Unternehmen die nötige Mehrwertsteuer von den nächsten Unternehmen, an die es weiter verkauft. Bevor es die Steuer ans Finanzamt abführt, darf es aber noch die Mehrwertsteuer abziehen, die es schon beim Einkauf der zur Produktion nötigen Waren an Unternehmen vornedran gezahlt hat (sog. Vorsteuerabzug). Übrig bleibt rechnerisch gerade der Steuerbetrag, der auf den Mehrwert (also die Wertsteigerung) entfällt, den das Unternehmen auf seiner Produktionsstufe in die Ware eingebracht hat. Dieser Steuerbetrag geht ans Finanzamt.


Am besten lässt sich das an einem Beispiel veranschaulichen:

Ein Müller kauft von einem Bauern Weizen im Wert von 1.000 Euro (netto). Der Bauer wendet die Regelbesteuerung an, auf dem Weizen liegt also die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 % (→ Steuersätze der Mehrwertsteuer). Der Müller zahlt dem Bauern also die 1.000 Euro für den Weizen plus 70 Euro Mehrwertsteuer.

Den Weizen verarbeitet der Müller weiter zu Weizenmehl. Das verkauft er für 1.500 Euro (netto) an einen Händler. Dabei schlägt er seinerseits 7 % Mehrwertsteuer auf, d.h. er bekommt vom Händler 1.500 Euro für sein Weizenmehl plus 105 Euro Mehrwertsteuer.

Die 1.500 Euro behält der Müller selbst. Die Mehrwertsteuer geht ans Finanzamt, allerdings nicht die ganzen 105 Euro MwSt., die er vom Händler bekommen hat, sondern abzüglich der 70 Euro MwSt., die er schon dem Bauern gezahlt hat – das ist der Vorsteuerabzug. Der Müller führt also 105 minus 70 = 35 Euro Mehrwertsteuer ans Finanzamt ab, was genau dem Steuerbetrag entspricht, der auf die Wertsteigerung (um 500 Euro) entfällt, die der Müller ins Produkt eingebracht hat.

So verfährt jede Stufe der Produktionskette(*). Die Kette endet schließlich beim Verbraucher, der das Mehl im Supermarkt kauft und dabei die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer auf den nun vollständigen Endpreis zahlt. Erst der Verbraucher bekommt nun keine Mehrwertsteuer mehr von einer Folgestufe (weil es die nicht gibt), und ist selbst auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Damit wird deutlich: Die Mehrwertsteuer wird tatsächlich allein vom Verbraucher getragen. Der zahlt sie nur nicht direkt ans Finanzamt, sondern die Mehrwertsteuer wird praktisch vom Verbraucher aus nach vorne durch die Produktionskette "durchgereicht", wobei jede Produktionsstufe den auf "ihren" Mehrwert entfallenen Steuerbetrag passend ans Finanzamt abführt. Die Mehrwertsteuer ist damit eine sog. indirekte Steuer. Für alle Stufen der Produktionskette vor dem Verbraucher ist die Mehrwertsteuer (bis auf den Verwaltungsaufwand) kostenneutral.

Was, wenn ein Unternehmer schon gezahlte Vorsteuer nicht wieder reinbekommt?

Nehmen wir an, der Müller kann sein Mehl nur für 250 Euro an den Händler verkaufen. Plus 7 %, also 17,50 Euro MwSt. Beim Vorsteuerabzug ergibt sich nun: 17,50 Euro MwSt. (bekommen) minus 70 Euro MwSt. (schon gezahlt), macht minus 52,50 Euro. Einen solchen sich beim Vorsteuerabzug ergebenden Negativbetrag kann sich der Müller vom Finanzamt erstatten lassen. Der Unternehmer trägt also zwar natürlich das Risiko, dass er sein Produkt nicht gewinnbringend (oder ggf. auch gar nicht) verkauft bekommt, aber er zahlt auf Verluste nicht noch Mehrwertsteuer. Für den Staat heißt das wiederum, dass nur so viel Mehrwertsteuer tatsächlich in der Staatskasse bleibt, wie die Verbraucher auch tatsächlich zahlen.

In der Realität tätigt natürlich jedes Unternehmen eine Vielzahl von Einkäufen und zahlt dabei Vorsteuer, und nimmt über eine Vielzahl an Verkäufen bzw. Leistungen Mehrwertsteuer ein. Gezahlte Vorsteuer- und eingenommene Mehrwertsteuerbeträge werden dabei im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen gegenüber dem Finanzamt miteinander verrechnet.

Warum so kompliziert?

Durch dieses Verfahren samt Vorsteuerabzug wird letztlich sicher gestellt, dass die passende Mehrwertsteuer jeweils an den passenden Stellen abgeführt wird, auch wenn sich Produktionen ändern. Indem auf jeder Stufe passend Mehrwertsteuer abgeführt wird, wird das außerdem verhindert, dass sich über eine Produktionskette hinweg Mehrwertsteuer auf dem Produkt ansammelt und damit letztlich Steuer auf Steuer berechnet wird. Man kann sich das ähnlich wie beim Zinseszins vorstellen (wobei dieser natürlich für den Sparer wünschenswert ist). Ein entsprechendes Steuermodell ohne Vorsteuerabzug gab es früher in Deutschland, es wurde aber zugunsten der heutigen Mehrwertsteuer aufgegeben (→ Historische Entwicklung der Mehrwertsteuer in Deutschland).

(*) Der Bauer kann alternativ auch die in der Forst- und Landwirtschaft mögliche Pauschalbesteuerung anwenden. Dann nimmt er 10,7 % MwSt. auf seinen Weizen und muss davon gar nichts abführen, darf dafür aber auch keinen Vorsteuerabzug vornehmen.

Lesen Sie weiter: Steuersätze der Mehrwertsteuer


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Konsum - Steuer