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Inflationsindexierte Bundesobligationen

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Inflationsindexierte Bundesobligationen sind eine Unterform der normalen Bundesobligationen. Sie sorgen durch einen Inflationsschutz dafür, dass die Kaufkraft des Anlagewertes und der Zinsen erhalten bleibt.

Inflationsindexierte Bundesobligationen sind im Wesentlichen wie normale Bundesobligationen aufgebaut: Ihre Laufzeit beträgt fünf Jahre. Sie werden an der Börse gehandelt und haben einen Zinskupon; Anlegern erhalten also jährliche Zinszahlungen. Bei inflationsindexierten Bundesobligationen ist der Zins aber nicht als Nominalzins (wie bei herkömmlichen Bundesobligationen), sondern als Realzins gestaltet. Das heißt, sie haben einen festen Grundzins, und der wird jeweils an die Entwicklung der Inflation seit Ausgabe des Wertpapiers angepasst. Bei (positiver) Inflation erhalten Anleger also entsprechend mehr Zinsen, bei Deflaion entsprechend weniger. Das wird so berechnet, dass die Kaufkraft der Zinszahlungen an sich erhalten bleibt.


Bei herkömmlichen Bundesobligationen (mit Nominalzins) erhalten Anleger dagegen einfach den Zinsanteil des Nennwerts pro Jahr. Bei Inflation verlieren die Zinszahlungen damit über die Zeit an Kaufkraft. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Nominalzins normaler Bundesobligationen von vornherein höher ist als der Realzins ihrer (gleichzeitig ausgegebenen) inflationsindexierten Verwandtschaft. Bei den normalen Bundesobligationen wird also von Anfang an eine gewisse erwartete Inflation mit eingerechnet, sodass auch sie nicht komplett inflations-ungeschützt sind.

Das gilt wiederum nicht für den Nennwert: Bei normalen Bundesobligationen erhalten Anleger am Ende der Laufzeit den vollen Nennwert zurück. Bei inflationsindexierte Bundesobligationen hingegen gibt es den Nennwert plus Inflationsausgleich über die gesamte Laufzeit zurück, wodurch hier auch die Kaufkraft des angelegten Kapitals erhalten bleibt. Freundlicherweise gilt für inflationsindexierte Bundesobligationen (und übrigens auch für ihre großen Verwandten, die inflationsindexierten Bundesanleihen) die Regelung, dass Anleger bei Deflation nicht weniger als den Nennwert zurückgezahlt bekommen. Es geht also kein Anlagekapital durch Deflation verloren.

Zur Berechnung des Inflationsausgleichs dient die Inflationsrate der EU, bzw. die zugehörige Inflationsindexzahl, die das Statistische Amt der EU regelmäßig ermittelt und veröffentlicht.

Inflationsindexierte Bundesobligationen werden an der Börse gehandelt, Anleger können sie hier also jederzeit kaufen und wieder verkaufen. Das eröffnet Anlegern zusätzlich die Chance auf Kursgewinne, aber natürlich auch das Risiko von Kursverlusten. Bei den inflationsindexierten Bundeswertpapieren reagieren die Börsenkurse dabei zusätzlich auf die Entwicklung der Inflation: Steigt die Inflationsrate höher als erwartet, sind die inflationsindexierten Bundesobligationen ihren normalen Verwandten überlegen und die Kurse steigen. Bleibt die Inflationsrate dagegen hinter den Erwartungen zurück, sind die inflationsindexierten Bundesobligationen unterlegen und die Kurse sinken. Anleger können das Kursrisiko im Wesentlichen umgehen, indem sie inflationsindexierte Bundesobligationen bis zu Fälligkeit halten, denn dann bekommen sie (mindestens) den vollen Nennwert (entsprechend einem Kurs von mindestens 100) zurückgezahlt. Ein Zahlungsausfall ist dabei zumindest aus heutiger Sicht nicht zu befürchten, denn der Bund gilt als äußerst sicherer und zuverlässiger Schuldner.

Anleger sollten allerdings beachten, dass der Inflationsausgleich auch auf den Kaufpreis an der Börse aufgeschlagen wird. Die Rendite inflationsindexierter Bundesobligationen kann dadurch sinken, was einen etwaigen Vorteil gegenüber den normal verzinsten Obligationen wieder aufheben kann. Außerdem sind natürlich auch bei inflationsindexierten Bundesobligationen Börsen- und Depotgebühren sowie die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zu berücksichtigen.

Inflationsindexierte Bundesobligationen im Überblick

  • Sicherheit – relativ hoch. Emittentenrisiko minimal. Kursrisiko vorhanden, lässt sich durch Halten bis zur Fälligkeit ausschließen.
  • Liquidität – kurz- bis langfristig. Laufzeit fünf Jahre, Börsenverkauf jederzeit möglich.
  • Rentabilität – abhängig vom gebotenen Realzins. Kein Kaufkraftverlust durch Inflation.

Lesen Sie weiter: Bundesschatzbriefe


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Geldanlage - Sparen - Börse - Rendite