Anlegen & Sparen
Börse
Kredit & Finanzierung
Vorsorge
Zahlungsverkehr
Wohnen
Steuern
Arbeit & Soziales
Auto
Sonstige
Einstellungen
Zinsrechner
einmalige Geldanlage
Zuwachssparen
steigende Zinssätze
Sparrechner
regelmäßig anlegen
Bonussparen
Sparplan mit Bonusprämie
Zinseszinstabelle
Guthabenentwicklung
Fondsrechner
Fondssparen
Aktienrechner
Geldanlage in Aktien
Bond- / Anleiherechner
Anleihen, Renten, Bonds
Tradingrechner
Leben als Daytrader
Gewinn-Verlust
Ausgleichsrechner
Jahres-/Gesamtrendite
Gewinn- und Verlustraten
Kreditrechner
für Annuitätendarlehen
Tilgungsrechner
für Tilgungsdarlehen
Hypothekenrechner
Hypothekendarlehen
Darlehensrechner
taggenaue Berechnung
Tilgungsaussetzung
Darlehen mit Geldanlage
Leasingrechner
Auto-Leasing
Autofinanzierung
Barrabatt oder Händlerkredit
Mietrechner
Wohnungsmiete
Sparbuch-Rechner
unregelmäßige Einzahlung
Tagesgeldrechner
Zinsen für Tagesgeld
Festgeldrechner
monatsweise anlegen
Girorechner
Konto nachbilden
Dispo-Rechner
Dispozinsen für Dispokredit
Renditerechner
Renditeberechnung
Unterjährige Verzinsung
Effektivzinsrechner
Entnahmeplan
Rente aus Kapitalvermögen
Vorsorgerechner
Sparplan mit Entnahmeplan
Immobilienrechner
Was darf das Haus kosten?
Kaufen oder Mieten?
Günstiger wohnen
Immobilien-
Kapitalanlage-Rendite
Verzugszinsrechner
Verzugszinsen
Zinstagerechner
Zinsmethoden
Inflationsrechner
Kaufkraftverlust
Bargeldrechner
Münzzähler
Taschenrechner
Grundrechenarten
Prozentrechner
Prozentrechnung
Rabattrechner
Rabatte berechnen
Skontorechner
Lohnt sich Skonto?
Dreisatzrechner
Dreisatz berechnen
Spritrechner
Benzinverbrauch
Autokosten-Rechner
Kfz-Kosten vergleichen
Lebensversicherung
Renditerechner
Rentenversicherung
Renditerechner
Einkommensteuer
Steuerrechner 2024 & früher
Einkommensteuer
im Jahresvergleich
Einkommensteuer
Tabelle nach Einkommen
Gehaltsrechner 2024
Nettolohn berechnen
Stundenlohnrechner
Stundenlohn berechnen
Bausparrechner
Bausparvertrag berechnen
Abgeltungssteuer
auf Kapitalerträge
Mehrwertsteuer
Umsatzsteuer berechnen
Grunderwerbsteuer
Grundstückskauf
Grundsteuer-Rechner
Steuer aufs Grundstück
Gewerbesteuer
auf Gewerbeertrag
AfA-Rechner
Abschreibung berechnen
Kraftfahrzeugsteuer
Kfz-Steuer berechnen
Bankleitzahlen
Bank- und BLZ- / BIC-Suche
Vorschusszinsen
Guthaben vorzeitig abheben
Währungsrechner
Währungen umrechnen
Elterngeld-Rechner
Entgeltersatz
Statistik-Rechner
Summe, Durchschnitt & Co.
Zufallsgenerator
Zufallszahlen generieren
Haushaltsrechner
Einkünfte und Ausgaben
Stromrechner
Stromkosten berechnen
Handy-Tarifrechner
Mobilfunk-Kosten
Versicherungsrechner
für Sachversicherungen
Solidaritätszuschlag
Soli-Ersparnis 2021


Minuszinsen – Zinsen unter null

Kapitalertragsteuer: Wie werden Negativzinsen steuerlich gehandhabt?

ONLINE-FINANZRECHNER
Abgeltungssteuerrechner

Abgeltungssteuerrechner

Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Abgeltungssteuerrechner


Als Kapitalerträge unterliegen Zinsen der Kapitalertragsteuer, müssen also versteuert werden. Wie aber läuft das, wenn die Bank Negativzinsen verlangt?

Verluste aus Kapitalanlagen können im Normalfall mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Dadurch sinkt die Höhe der zu versteuernden Kapitalerträge: Versteuert werden müssen nur die Kapitalerträge, die unterm Strich übrig bleiben. Man zahlt also weniger Kapitalertragsteuer. Das nennt sich Verlustverrechnung. Dabei gibt es ein paar Einschränkungen, aber grundsätzlich läuft es nach dem Prinzip.


Intuitiv würde man davon ausgehen, dass das auch für Negativzinsen gilt: Wenn Banken für Kundeneinlagen Negativzinsen berechnen, die Kunden ihrer Bank für Einlagen also Zinsen zahlen müssen (statt welche zu bekommen), machen die Kunden mit diesen Kapitalanlagen ja Verluste. Also, Verlustverrechnung?

Antwort: Nein – laut Bundesfinanzministerium können Negativzinsen nicht als Verluste im Rahmen der Kapitalertragsteuer verrechnet werden.

Was dahinter steckt – und warum das für Verbraucher sogar einen Vorteil hat

Das BMF argumentiert: Negativzinsen seien gar keine echten Zinsen, zumindest nicht nach dem Einkommensteuergesetz. Sondern eher eine Verwahrgebühr; so nennen sie auch die Banken. Für solche Gebühren sieht die Kapitalertragsteuer aber schon einen eigenen Freibetrag vor, nämlich den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person und Jahr. Darin seien die Negativzinsen die Verwahrgebühr folglich schon mit erfasst. Woraus folgt: Negativzinsen können steuerlich nicht noch als Verluste mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden.

Und das steckt dahinter: Dem Gesetz nach sind Zinsen die Gegenleistung für eine Kapitalüberlassung. Ein Kunde kann der Bank Kapital überlassen, indem er Geld bei ihr anlegt. Dafür muss die Bank dem Kunden Zinsen zahlen. Nicht umgekehrt. Setzt die Bank nun ein Minuszeichen vor ihren Einlagenzins, muss plötzlich der Kunde der Bank eine Gegenleistung für seine Einlagen zahlen. Also genau umgekehrt, weshalb das im gesetzlichen Sinn keine richtigen Zinsen mehr sind. Stattdessen kommt eine Verwahrgebühr infrage: Eine Gebühr für die sichere Verwahrung der Einlagen.

Anleger dürfte diese Wortklauberei weniger interessieren – für sie sind es trotzdem Negativzinsen. Immerhin: Geschäftskunden können Negativzinsen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Auch das hat das BMF bereits verkündet. Und Verbraucher können sie umgehen, siehe Was tun, wenn die Bank Negativzinsen verlangt?

Für Verbraucher hat die Sache zudem einen Vorteil: Gebührenpflichtige Girokonten sind vor Negativzinsen sicher. Denn wenn Negativzinsen gesetzlich eher eine Verwahrgebühr sind, so hat das LG Tübingen geurteilt, dürfen Banken für Girokonten, die schon eine Kontoführungsgebühr kosten, nicht noch zusätzlich Negativzinsen verlangen (Wann dürfen Banken Negativzinsen verlangen – und wann nicht?).

Lesen Sie weiter: Warum Banken Negativzinsen lieber Verwahrgebühr nennen


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Tagesgeld - Kredit