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Regelmäßiges Fondssparen Warum ist der Abzug von der Sparrate scheinbar geringer als der Ausgabeaufschlag?ÜBERSICHT
Häufige Fragen zum Fondsrechner Warum ergibt sich beim Fondsrechner ein etwas geringerer Endwert als beim Sparrechner? Worin besteht der Unterschied zwischen Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr? Warum ist der Abzug von der Sparrate scheinbar geringer als der Ausgabeaufschlag? Thesaurierend oder ausschüttend? Wie wirkt sich die Steuer bei Fonds aus? Was hat es mit der steuerlichen Vorabpauschale und der Teilfreistellung auf sich? ONLINE-FINANZRECHNER
Obwohl der Ausgabeaufschlag beispielsweise 5 Prozent beträgt, wird der eingezahlte Betrag nur um 4,76 Prozent reduziert. Worin liegt die Erklärung herfür? Auf den ersten Blick mag der scheinbar zu geringe Abzug verwirrend sein, jedoch gibt es eine recht einfache Erklärung für diesen Sachverhalt. Die Sparrate enthält bereits den AusgabeaufschlagBei Anwendung der für den Anleger günstigeren Nettomethode liegt der Grund für den scheinbar zu geringen Abzug einfach darin, dass der Ausgabeaufschlag in der Sparrate bereits eingerechnet ist, im Beispiel also 105 Prozent darstellt. Fondssparer rechnen mit einem festen Betrag, den sie regelmäßig investieren. Da der Anleger jedoch in der Regel jedes Mal den Ausgabaufschlag zu tragen hat, macht es Sinn, diesen gleich mit in der Sparrate einzubeziehen. Der Ausgabeaufschlag ist kein Abschlag, sondern ein AufschlagWie der Name schon sagt, handelt es sich beim Ausgabeaufschlag um einen Aufschlag, nicht um einen Abschlag, d.h. man darf bei einer angenommenen Sparrate von 100 Euro (bei Anwendung der Nettomethode) nicht 5 Prozent abziehen, um den Betrag des Ausgabeaufschlags zu erhalten. Vielmehr ist es so, dass der tatsächlich dem Fonds zufließende Betrag zuzüglich des Ausgabeaufschlags in unserem Beispiel 100 Euro ergeben muss, also x plus 5 Prozent müssen 100 Euro ergeben. Die Lösung hierzu ist, dass für x gleich 95,24 Euro gelten muss. Denn 5 Prozent von 95,24 Euro sind 4,76 Euro und in der Summe ergibt sich 95,24 + 4,76 = 100 Euro. Zwei extreme BeispieleUm den Sachverhalt noch besser zu verdeutlichen, zwei Beispiele mit extremen Ausgabeaufschlägen von (a) 100 Prozent und (b) 50 Prozent. Hierbei soll wieder eine Einzahlung in Höhe von 100 Euro gelten. Im Falle von (a) mit 100 Prozent Ausgabeaufschlag wäre der tatsächlich in den Fonds fließende Betrag 50 Euro, zuzüglich 100 Prozent Aufschlag ergibt 50 + 50 = 100 Euro, die genau dem eingezahlten Betrag entsprechen. Somit macht sich ein Ausgabeaufschlag von 100 Prozent nur mit einem Abzug von 50 Euro bemerkbar, auch wenn man zunächst irrtümlich annehmen könnte, dass hier ein Totalverlust, also ein Abzug von 100 Euro, vorliegen würde. Im Falle von (b) mit 50 Prozent Ausgabeaufschlag wäre der tatsächlich in den Fonds fließende Betrag 66,67 Euro, zuzüglich 50 Prozent Aufschlag ergibt 66,67 + 33,33 = 100 Euro, die wieder genau der Einzahlung entsprechen. Da 33,33 die Hälfte (also 50 Prozent) von 66,67 sind, macht sich ein Ausgabeaufschlag von 50 Prozent mit einem Anlageverlust von 33,33 Euro bemerkbar. Da die Berechnung des Ausgabeaufschlags von Fondsgesgellschaften unterschiedlich gehandhabt wird, bietet der Fondsrechner neben der hier vorgestellten Nettomethode auch die Bruttomethode an, bei der der Ausgabeaufschlag vom Bruttoanlagebetrag berechnet wird. Lesen Sie weiter: Thesaurierend oder ausschüttend? |
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