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Regelmäßiges Fondssparen

Wie wirkt sich die Steuer bei Fonds aus?

Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gilt auch bei Investments in Fonds.

Nachdem die Besteuerung im Jahre 2009 durch Einführung der Abgeltungssteuer neu geregelt wurde, brachte die Investmentsteuerreform 2018 erneut Änderungen mit sich, durch die die Besteuerung innländischer und ausländischer sowie thesaurierender und ausschüttender Fonds mittels steuerlicher Vorabpauschale nach gleicher Systematik erfolgt.


Abgeltungssteuer – was wird besteuert?

Die im Rahmen der Abgeltungssteuer in Deutschland anfallende Steuerbelastung wird wahlweise auch im Fondsrechner berücksichtigt.

Der Abgeltungssteuersatz beträgt hierbei pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, so dass sich insgesamt ein Steuersatz von bis zu 28 % ergibt.

Besteuert werden hierbei sowohl die jährlichen Erträge aus Zins- und Dividendenzahlungen als auch der Veräußerungsgewinn, der durch Kurssteigerungen erwirtschaftet wurde. Ab dem Jahr 2018 wurde jedoch die Vorabpauschale eingeführt, die dazu führt, dass Fonds bereits während der Haltedauer steuerpflichtig sind. Die hierbei entrichteten Steuern werden jedoch bei Veräußerung wieder gegengerechnet.

Zudem wurde eine Teilfreistellung eingeführt, die dazu führt, dass Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne je nach Art des Fonds nur teilweise zu versteuern sind, ein Teil also steuerfrei bleibt.

Jedoch auch vor 2018 waren jährliche Erträge zu versteuern, und zwar unabhängig davon, ob diese ausgeschüttet oder thesauriert wurden. In beiden Fällen wurde zunächst die Steuer in Abzug gebracht.

Im Fondsrechner wird angenommen, dass Erträge kontinuierlich über das Jahr verteilt anfallen und zunächst dem Fondsvermögen zugeführt werden. Dadurch wächst der Wert des Fonds von Monat zu Monat an.

Besteuerung während der Haltedauer

Zum Jahresende erfolgt bei ausschüttenden Fonds die Auszahlung der um die Steuer geminderten Erträge an den Anleger. Hierbei reduziert sich im Gegenzug der Wert des Fonds um die Auszahlung und die anfallende Steuer.

Bei thesaurierenden Fonds verbleiben die Erträge im Fonds, lediglich die in Abzug gebrachte Versteuerung der Vorabpauschale mindert den Anlagewert zum Jahreswechsel.

Über die genaue Berechnung der jährlichen Vorabpauschale informiert Sie der nachfolgende Artikel.

Steuer auf den Veräußerungsgewinn

Des Weiteren fällt die Abgeltungssteuer auch auf den Veräußerungsgewinn an, der entsteht, wenn die Fondsanteile mit Gewinn verkauft werden.

Liegt also der Wert der Fondsanteile aufgrund von Kurszuwächsen über dem Wert zum Zeitpunkt des Kaufs, so ist die Differenz steuerpflichtig, unter Berücksichtung von Teilfreistellung und der Vorabpauschalen.

Der Fondsrechner berücksichtigt diesen Umstand und nimmt bei der Bestimmung des Endwerts nach Steuern an, dass alle Fondsanteile komplett veräußert werden.

Lesen Sie weiter: Was hat es mit der steuerlichen Vorabpauschale und der Teilfreistellung auf sich?


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Geldanlage - Sparen - Börse - Rendite - Versicherung