Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Bei Eheleuten besteht gewöhnlich eine gemeinsame Steuerveranlagung.
Daher profitieren Ehepartner von einem gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag
von 2.000 Euro, der für sie steuerfrei ist.
Durch die gemeinsame Veranlagung werden die Kapitaleinkünfte beider
Ehepartner zusammen betrachtet. Man spricht daher auch
von Zusammenveranlagung.
Für die Besteuerung bei Zusammenveranlagung ergibt sich
meist ein Steuervorteil gegenüber der Einzelveranlagung.
Beispiel
Das Ehepaar Fischer aus Nordrhein-Westfalen verfüge im Veranlagungszeitraum 2024
über Zinseinnahmen vor Steuern in Höhe von 3.500 Euro.
Aufgrund der Zusammenveranlagung profitieren sie von dem gemeinsamen
steuerfreien Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 2.000 Euro.
Ausländische Steuer fiel nicht an.
Wie hoch sind die verbleibenden Kapitaleinkünfte nach Steuern, also nach Abzug der Abgeltungssteuer
sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer?
Wie groß ist der prozentuale Anteil der Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer?
Berechnung
Zur Berechnung sind im Abgeltungssteuerrechner die folgenden Einstellungen vorzunehmen.
Markieren, welcher Wert berechnet werden soll: Kapitaleinkünfte nach Steuern berechnen auswählen
Gegebene Werte wie folgt eingeben:
Kapitaleinkünfte vor Steuern: 3.500 Euro
Sparer-Pauschbetrag: 2.000 Euro (verheiratet) markieren
(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.