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Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

Kapitaleinkünfte nach Steuern berechnen

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Abgeltungssteuerrechner

Abgeltungssteuerrechner

Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Abgeltungssteuerrechner


Bei Eheleuten besteht gewöhnlich eine gemeinsame Steuerveranlagung. Daher profitieren Ehepartner von einem gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro, der für sie steuerfrei ist.

Durch die gemeinsame Veranlagung werden die Kapitaleinkünfte beider Ehepartner zusammen betrachtet. Man spricht daher auch von Zusammenveranlagung.


Für die Besteuerung bei Zusammenveranlagung ergibt sich meist ein Steuervorteil gegenüber der Einzelveranlagung.

Beispiel

Das Ehepaar Fischer aus Nordrhein-Westfalen verfüge im Veranlagungszeitraum 2024 über Zinseinnahmen vor Steuern in Höhe von 3.500 Euro.

Aufgrund der Zusammenveranlagung profitieren sie von dem gemeinsamen steuerfreien Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 2.000 Euro.

Ausländische Steuer fiel nicht an.

Wie hoch sind die verbleibenden Kapitaleinkünfte nach Steuern, also nach Abzug der Abgeltungssteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer?

Wie groß ist der prozentuale Anteil der Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer?

Berechnung

Zur Berechnung sind im Abgeltungssteuerrechner die folgenden Einstellungen vorzunehmen.
  • Markieren, welcher Wert berechnet werden soll:
    Kapitaleinkünfte nach Steuern berechnen auswählen
  • Gegebene Werte wie folgt eingeben:
    • Kapitaleinkünfte vor Steuern:
      3.500 Euro
    • Sparer-Pauschbetrag:
      2.000 Euro (verheiratet) markieren
    • Kirchensteuer:
      9 % (übrige Bundesländer) markieren
    • Ausländische Steuer:
      0 Euro
    • Kapitaleinkünfte nach Steuern:
      - frei lassen -
  • Klicken Sie dann auf Berechnen.

Rechner aufrufen

Dieses Beispiel im Abgeltungssteuerrechner aufrufen

(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.

Lesen Sie weiter: Erforderliche Kapitalerträge vor Steuern berechnen


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Geldanlage - Sparen - Tagesgeld - Festgeld - Rendite - Börse - Rente - Steuer - Einkommen