Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Die Beispiele zeigen, wie Sie den Abgeltungssteuerrechner zur
Berechnung der Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer
einsetzen.
Die pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wurde
im Jahre 2009 in Deutschland eingeführt.
Seit dem Jahr 2023 beträgt der jährliche steuerfreie Sparer-Pauschbetrag für Singles 1.000 Euro und
2.000 Euro für Eheleute, die gemeinsam steuerlich veranlagt sind. Bis zum Jahr 2022 lag der
Sparer-Pauschbetrag bei 801 für Singles und 1.602 Euro für Eheleute.
Neben dem Solidaritätszuschlag von zur Zeit 5,5 Prozent spielt
auch die Kirchensteuer bei der Abgeltungssteuer eine Rolle.
Auch wenn die meisten Steuerzahler auf ihr reguläres Einkommen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen,
so gilt dies nicht für die Abgeltungssteuer. Auf die Abgeltungssteuer kommt der
Solidaritätszuschlag immer noch hinzu.
Darüber hinaus kann auch noch Kirchensteuer hinzukommen.
Je nach Bundesland beträgt die Kirchensteuer 8 oder 9 Prozent.
Hierbei erfolgt jedoch eine abweichende Berechnung im Rahmen der Abgeltungssteuer.
Wählen Sie aus der nebenstehenden Liste eine Fragestellung zur
Abgeltungssteuerberechnung aus.
Auch bei vielen unserer Rechner zur Geldanlage
wie dem Sparrechner lässt sich bereits ein Steuersatz mit
in die Berechnung einbeziehen.