Erforderliche Kapitalerträge vor Steuern berechnen
Beispiele zum Abgeltungssteuerrechner
Kapitaleinkünfte nach Steuern berechnen
Erforderliche Kapitalerträge vor Steuern berechnen
Wie wird die Abgeltungssteuer mit Kirchensteuer genau berechnet?
AbgeltungssteuerrechnerDer Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
Möchte man Kapitaleinkünfte in einer bestimmten Höhe erzielen, muss seit 2009 immer die Abgeltungssteuer berücksichtigt werden.
Während die Steuerbelastung speziell für Zinseinkünfte mit der Abgeltungssteuer im Vergleich zur früheren Zinsabschlagssteuer leicht gesunken ist, sieht es bei Kapitalerträgen aus Kursgewinnen anders aus. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach deren Ablauf Kursgewinne steuerfrei waren, fiel nämlich weg.
Somit stellt sich die Frage, wie hoch die Kapitalerträge vor Steuern sein müssen, um nach Steuern noch eine bestimmte Summe an verbleibenden Kapitaleinkünften erzielt zu haben.
Beispiel
Herr Huber aus Baden-Württemberg möchte im Jahre 2024 Kapitalerträge nach Steuern in Höhe von 5.000 Euro realisieren.
Bei der Berechnung muss Herr Huber die Abgeltungssteuer sowie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berücksichtigen. Da er alleinstehend ist, beträgt für ihn der steuerfreie Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro.
Eventuell anfallende ausländische Steuer soll nicht berücksichtigt werden.
Wie hoch müssen die angestrebten Kapitalerträge von Herrn Huber vor Steuern sein, damit nach Steuern noch 5.000 Euro für ihn übrig bleiben?
Berechnung
- Markieren, welcher Wert berechnet werden soll:
Kapitaleinkünfte vor Steuern berechnen auswählen - Gegebene Werte wie folgt eingeben:
- Kapitaleinkünfte vor Steuern:
- frei lassen - - Sparer-Pauschbetrag:
1.000 Euro (alleinstehend) markieren - Kirchensteuer:
8 % (Baden-Württemberg und Bayern) markieren - Ausländische Steuer:
0 Euro - Kapitaleinkünfte nach Steuern:
5.000 Euro
- Kapitaleinkünfte vor Steuern:
- Klicken Sie dann auf Berechnen.
Rechner aufrufen
Dieses Beispiel im Abgeltungssteuerrechner aufrufen
(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.
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