Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Der Renditerechner ermittelt die Rendite als Effektivverzinsung sowie den Kapitalwert einer Investition bei mehreren Einzahlungen und Auszahlungen zu beliebigen Zeitpunkten.
Die Investition in Anleihen ist mit Kosten verbunden, die die Rendite schmälern.
Wer Geld in Anleihen investiert, sollte deshalb auch die Kosten im Blick haben. Für Anleihen, egal ob Staats-, Unternehmens- oder andere Anleihen, brauchen Anleger ein Wertpapierdepot bei einer Bank oder Sparkasse. Das ist häufig kostenpflichtig.
Bei börsengehandelten Anleihen (was auf die meisten Anleihen zutrifft) sind zusätzlich Börsengebühren zu berücksichtigen.
Und wer Fremdwährungsanleihen kauft, muss zusätzlich Wechselgebühren einplanen. Alle diese Kosten bzw. Gebühren gehen vom Gewinn ab und senken damit die Rendite.
Bundeswertpapiere (die Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland) konnten früher direkt bei der Finanzagentur in kostenlosen Schuldbuchkonten verwaltet werden; dieser Service läuft allerdings seit 2013 aus. Zudem gab es Bundeswertpapiere, die sich speziell an Privatanleger richteten und komplett gebührenfrei gekauft und gehalten werden konnten; diese Anleihen werden allerdings ebenfalls seit 2013 nicht mehr ausgegeben.
Beim Kauf von Anleihen können außerdem noch sog. Stückzinsen berechnet werden; nämlich dann, wenn das Datum des Erwerbs nicht mit dem Zinszahlungstag zusammen fällt. Die Stückzinsen sind die aufgelaufenen Zinsansprüche, die der Käufer der Anleihe an den Verkäufer für die anteilige Zinsperiode zwischen dem letzten Zinszahlungstermin und dem Kaufdatum entrichtet. Insofern sind Stückzinsen keine echten Kosten, da der Käufer der Anleihe beim nächsten Zinszahlungstermin auch die kompletten Zinsen für die gesamte Zinsperiode erhält, selbst wenn er die Anleihe erst wenige Tage vorher gekauft hat. Der Käufer tritt bezüglich der fälligen Stückzinsen also lediglich in eine gewisse Vorleistung. Berücksichtigt werden müssen sie aber trotzdem, weil sie auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden.
Außerdem sind Gewinne aus Anleihen (Zinsen wie auch realisierte Kursgewinne) grundsätzlich steuerpflichtig im Rahmen der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.