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Die Eurozinsmethode oder französische Zinsmethode sieht vor, dass die Zinstage
kalendergenau bestimmt werden und zur Ermittlung des Anteils am nominalen Jahreszinssatz durch 360 geteilt wird.
Einzelne Monate werden folglich entsprechend ihrer tatsächlichen Anzahl an Tagen mit 30 oder 31 Zinstagen,
bzw. der Februar mit 28 oder 29 Zinstagen, gerechnet.
Für ein ganzes Jahr ergeben sich demnach 365 bzw. in einem Schaltjahr 366 Zinstage.
Um den Anteil am Jahreszinssatz zu ermitteln, wird die Summe der ermittelten Zinstage schließlich durch 360 geteilt. Der Unterschied zur Englischen Zinsmethode act/365 besteht lediglich im Basisjahr, das bei der Eurozinsmethode nur 360 Tage beträgt.
Da ein Kalenderjahr jedoch nie nur 360 Tage hat, ist der sich als Jahresbruchteil ergebende Anteil immer etwas größer, als es dem tatsächlichen Anteil am Kalenderjahr entsprechen würde. Besonders unschön wird es, wenn die aufgrund von "act" kalendergenau ermittelten Zinstage 360 überschreiten, wie dies bei einem ganzen Jahr der Fall ist. Denn dann ergibt sich als Jahresanteil ein Wert größer als 1; für ein Jahr mit 365 Tagen also 365/360 = 1,0139. Das mag vielleicht wenig sinnvoll erscheinen, die Methode verlangt es aber so. Die Angabe eines Jahreszinssatzes sollte daher immer auch im Hinblick auf die im konkreten Anwendungsfall angewandte Zinsmethode beurteilt werden.
Als Abkürzung für die Eurozinsmethode ist die Bezeichnung
act/360 gebräuchlich (engl. act = actual).
Die Methode wird in Deutschland u.a. bei Floating Rate Notes und
am Euromarkt für fast alle Währungen angewandt.
Statt von Zinsmethode spricht man auch von Zinsberechnungsmethode oder Zinsusance.