Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Die Deutsche Zinsmethode sieht vor, dass jeder Monat mit
30 Zinstagen und ein gesamtes Jahr mit 360 Zinstagen gerechnet wird.
Somit werden Monate, die als ganzes zwischen Anfangsdatum und Enddatum
des Zinszahlungszeitraums liegen, unabhängig von ihrer tatsächlichen Tageanzahl mit
je 30 Tagen gezählt.
Wenn ein Monat 31 Tage hat, ist der 31. Kalendertag kein Zinstag. Sofern der Beginn oder das
Ende des Zeitraums auf den 31. eines Monats fällt, so wird dieser wie der 30. Kalendertag behandelt.
Für den Februar gilt dabei folgende Regelung: Endet das Geschäft am 28. Februar, bzw. im Schaltjahr am 29. Februar,
so werden die Zinsen auch nur bis zu diesem Tag berechnet.
Geht das Geschäft hingegen über den Februar hinaus, so wird der Februar wie jeder Monat mit 30 Tagen veranschlagt.
Um den Anteil am Jahreszinssatz zu ermitteln, wird die Summe der ermittelten Zinstage schließlich
durch 360 geteilt.
Als Abkürzung für die Deutsche Zinsmethode – oder auch Deutsche kaufmännische Zinsmethode –
ist die Bezeichnung 30E/360 bzw. 30/360 gebräuchlich.
Im Detail gibt es einen kleinen Unterschied zwischen den Methoden 30E/360 und 30/360 für den Fall, dass der Endtag einer Laufzeit der 31. Tag eines Monats ist und der Anfangstag vor dem 30. Tag dieses Monats war. Während bei der Methode 30E/360 der 31. Kalendertag nicht gezählt wird, setzt die Methode 30/360 diesen Tag ausnahmsweise zusätzlich an, so dass der Endmonat der Laufzeit dann mit 31 Zinstagen gerechnet werden würde, wenn die Laufzeit bereits in einem vorherigen Monat begonnen hat. In der Praxis wird oft über dieses Detail hinweg gesehen und die Deutsche Zinsmethode mit 30/360 bezeichnet, auch wenn eigentlich 30E/360 gemeint ist.
Die Methode wird in Deutschland u.a. bei Sparbüchern und Termingeldern angewandt.
Statt von Zinsmethode spricht man auch von Zinsberechnungsmethode oder Zinsusance.