Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Mehr Info einblenden.
Der Permanentlink wird Ihnen unmittelbar nach Erstellung im Webbrowser mitgeteilt und sollte von Ihnen notiert oder anderweitig gespeichert werden z.B. als Browser-Lesezeichen. Wenn Sie über ein Benutzerkonto verfügen und angemeldet sind, wird der Permanentlink automatisch Ihrem Benutzerkonto zugeordnet.
Die BenutzerkontenPremium Privat und Premium Geschäft beinhalten eine Permanentlink-Verwaltung, über die Sie gespeicherte Berechnungen leicht aufrufen, ändern und (auch ohne Lösch-Kennwort) wieder löschen können.
Zum Schutz der hinterlegten Daten enthält der Link einen zufälligen kryptischen Bestandteil, der Dritten nicht bekannt ist. Der Link wird von uns nicht veröffentlicht; es steht Ihnen jedoch frei, den Permanentlink selbst an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Um einen erstellten Permanentlink später auch ohne Benutzerkonto Premium wieder löschen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, ein optionales Lösch-Kennwort zu vergeben, welches nur Ihnen bekannt ist. Ohne Benutzerkonto Premium und ohne die Angabe eines Lösch-Kennworts können Permanentlinks nicht gelöscht werden, um von anderen Nutzern erstellte Permanentlinks vor Löschung zu schützen.
Optionales Lösch-Kennwort:
Nutzer mit BenutzerkontoPremium Privat oder Premium Geschäft können Ihre eigenen gespeicherten Berechnungen auch ändern und dazu den bestehenden Permanentlink überschreiben.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.
Die sog. Reichensteuer bezeichnet den Aufschlag bei der Einkommensteuer für besonders hohe Einkommen.
Der Steuerrechner zur Einkommensteuer berücksichtigt die Reichensteuer als Bestandteil der Einkommensteuer.
Die Reichensteuer wurde in Deutschland im Jahr 2007 eingeführt. Sie führte zu einer Anhebung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer um drei Prozentpunkte, von 42 Prozent auf 45 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Da Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auch auf die Reichensteuer erhoben werden, kann sich eine steuerliche Gesamtbelastung von über 51 Prozent ergeben. Dies gilt natürlich nur für den von der Reichensteuer betroffenen Teil des zu versteuernden Einkommens.
Die Reichensteuer galt in den Veranlagungszeiträumen 2007 und 2008 zunächst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.001 Euro für Ledige und 500.002 Euro für Verheiratete.
Diese Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst; das gleiche gilt auch für die Einkommensgrenzen der übrigen Tarifzonen der Einkommensteuer. So stiegen die Einkommensgrenzen der Reichensteuer bis zum Veranlagungszeitraum 2017 auf 256.304 Euro für Ledige und 512.608 Euro für Verheiratete.
2023 liegen die Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Jahreseinkommen) bei 277.826 Euro für Ledige und 555.652 Euro für Verheiratete.
Der Begriff der Reichensteuer (auch "Millionärssteuer") wird in den Medien oft populistisch dargestellt.