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Berechnung von Zinsen Abgeltungssteuer mindert den ZinseszinsONLINE-FINANZRECHNER
Durch die jährliche Steuerbelastung erhalten Anleger nicht nur weniger Zinsen, sondern in der Folge auch weniger Zinseszinsen. Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wirkt damit doppelt nachteilig für den Anleger. Im Zinsrechner wird das direkt deutlich, wenn man die gleiche Berechnung einmal mit und einmal ohne Abgeltungssteuer durchführt. Wenig überraschend ist das rechnerische Endguthaben mit Abzug von Abgeltungssteuer niedriger als ohne Steuerabzug. Was jedoch verblüfft: Das Endguthaben mit Steuerabzug ist noch niedriger als es dem reinen Steuerabzug entsprechen würde. Widerspruch?Was im ersten Moment nach einem Widerspruch oder Rechenfehler aussieht, hat eine einfache Erklärung: Durch die jährliche Steuerbelastung werden nicht nur die Zinsen selbst gemindert; darüber hinaus führen die geminderten Zinsen auch zu einem geringeren Zinseszins. Die Abgeltungssteuer schwächt damit den Zinseszinseffekt. Dies führt wiederum zu geringeren Zinsgutschriften, die das Kapitalwachstum insgesamt nochmals verlangsamen. Szenario mit und ohne AbgeltungssteuerEin Anlagekapital von 1.000 Euro wird zu einem festen Zinssatz von 4,0 % p.a. über einen Zeitraum von 10 Jahren angelegt. Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich. Die Zinsen werden jeweils dem bisherigen Anlagekapital zugeschlagen und fortan mitverzinst, sodass der Zinseszins zum Tragen kommt. Szenario 1: Ohne Abgeltungssteuer wird zum Ende der Laufzeit ein Endkapital von 1.480,24 Euro erreicht, wobei 480,24 Euro an Zins und Zinseszins erzielt wurden. Szenario 2: Wird nun stattdessen mit Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag in Höhe von zusammen 26,375 % ohne Freibetrag gerechnet, so beträgt das Endkapital nach Steuern zum Laufzeitende lediglich 1.336,76 Euro. Im zweiten Fall summiert sich die Abgeltungssteuer auf zusammen 120,64 Euro, die bereits in Abzug gebracht wurden. Die Differenz zum Endkapital im ersten Szenario beträgt jedoch 1.480,24 - 1.336,76 = 143,48 Euro, liegt also noch höher als der Steuerabzug durch die Abgeltungssteuer. Wie funktioniert das konkret? Geringere Zinsgutschrift, geringerer ZinseszinsDie Ursache liegt darin, dass die Abgeltungssteuer bei jeder jährlichen Zinsgutschrift ansetzt. Damit wird der Zinseszinseffekt geschwächt. Das Guthaben wächst entsprechend langsamer an: Im ersten Szenario (ohne Abgeltungssteuer) erzielte der Anleger 480,24 Euro Zinsen. Im zweiten Szenario (mit Abzug von Abgeltungssteuer) dagegen nur 457,40 Euro Zinsen. Zusätzlich zum reinen Steuerabzug ergeben sich also sichtbare Zinseinbußen, hier in Höhe von 480,24 - 457,40 = 22,84 Euro. Diese Zinseinbußen ergeben zusammen mit dem reinen Steuerabzug von 120,64 Euro genau den Differenzbetrag im Endguthaben von 120,64 + 22,84 = 143,48 Euro. Bei längeren Laufzeiten können die Einbußen durch geringeren Zinseszins infolge der Abgeltungssteuer noch deutlich höher ausfallen als der eigentliche Steuerabzug. Selbst nachprüfen: Szenario 1, ohne AbgeltungssteuerUm das Beispiel selbst am Zinsrechner nachzuvollziehen, finden Sie hier die Eingabewerte:
Selbst nachprüfen: Szenario 2, mit AbgeltungssteuerUm das Beispiel selbst am Zinsrechner nachzuvollziehen, finden Sie hier die Eingabewerte:
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