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Tabelle der Einkommensteuer berechnen Infos und Beispiel zur EinkommensteuertabelleÜBERSICHT
Infos und Beispiel zur Einkommensteuertabelle Wie ändern sich Durchschnitts- und Grenzsteuersatz bei steigendem Einkommen? ONLINE-FINANZRECHNER
Die Einkommensteuertabelle berechnet die Einkommensteuer für unterschiedlich hohe Einkommen und stellt sie in übersichtlicher Tabellenform dar, einschließlich Durchschnitts- und Grenzsteuersatz, und wahlweise mit oder ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Einkommensbereich, innerhalb dessen die Einkommensteuer berechnet werden soll, kann frei vorgegeben werden; ebenso die Schrittweite, in der das Einkommen angezeigt werden soll. So lassen sich mit der Einkommensteuertabelle sowohl sehr große Einkommensbereiche mit passender Schrittweite betrachten, als auch kleinere Einkommensbereiche in entsprechend feiner Einteilung unter die Lupe nehmen. Der Übersichtlichkeit halber zeigt die Einkommensteuertabelle maximal 1.000 Zeilen an. Die Einkommensteuertabelle rechnet mit dem zu versteuernden Jahreseinkommen, d.h. bereits abzüglich steuermindernder Beträge wie Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträge etc. Für jede Einkommensstufe wird die Höhe der Einkommensteuer berechnet, sowie (falls ausgewählt) der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer nebst der Gesamtbelastung, die einschließlich dieser beiden Zuschlagsteuern entsteht. Zusätzlich wird für jede Einkommensstufe der Durchschnitts- und der Grenzsteuersatz ausgewiesen. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs steigen beide mit steigendem Einkommen; allerdings unterschiedlich schnell. Dabei ist der Grenzsteuersatz ein Maß dafür, wie viel von einer Einkommenssteigerung an Steuern abgeht bzw. effektiv beim Verdiener ankommt. Dies stellt die Einkommensteuertabelle anschaulich dar – mehr dazu im folgenden Beispiel. Wenn Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit ausgewählt sind, werden beide mit in den Durchschnitts- und den Grenzsteuersatz eingerechnet. Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt nach §32a Einkommensteuergesetz (EStG), anhand des gewünschten Tarifs (Grundtarif für Singles oder bei getrennter Veranlagung, bzw. Splittingtarif für gemeinsam veranlagte Ehepartner), und anhand des gewünschten Steuerjahres, denn die einzelnen Rechenwerte der Einkommensteuer, darunter z.B. der Grundfreibetrag, werden regelmäßig neu anpasst. Anmerkung: Die Einkommensteuertabelle zeigt die Einkommensteuer für unterschiedlich hohe zu versteuernde Einkommen und jeweils für ein bestimmtes Jahr. Möchten Sie stattdessen die Einkommensteuer für ein bestimmtes Einkommen über verschiedene Jahre hinweg berechnen, nehmen Sie hierfür den Rechner für die Einkommensteuer im Jahresvergleich. Lesen Sie weiter: Wie ändern sich Durchschnitts- und Grenzsteuersatz bei steigendem Einkommen? |
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