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Wieviel Nettolohn bleibt vom Bruttolohn übrig?

Steuerklasse wechseln – höheres Nettoeinkommen nach Heirat?

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Lohn- und Gehaltsrechner

Lohn- und Gehaltsrechner

Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.

Gehaltsrechner


Wer heiratet, gelangt in eine andere Steuerklasse. Das kann sich aufs Nettoeinkommen auswirken.

Je nach Familienstand werden Arbeitnehmer verschiedenen Steuerklassen zugeteilt. Danach richtet sich, wieviel Lohnsteuer vom Bruttoeinkommen direkt ans Finanzamt geht, und wie hoch entsprechend das Nettoeinkommen ausfällt.


Für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder gilt Steuerklasse I. Nach Heirat erhalten Ehepartner automatisch Steuerklasse IV. Das ändert zunächst nichts am Nettoeinkommen. Haben die Eheleute deutlich unterschiedliche Einkommen, wird nun jedoch übers Jahr hinweg zuviel Lohnsteuer einbehalten.

In diesem Fall kann der Ehepartner mit dem höheren Einkommen in die günstigere Steuerklasse III wechseln, während der andere Ehepartner die (wenn auch etwas ungünstigere) Steuerklasse V erhält.

Auf die tatsächliche Steuerlast hat das zwar keinen Einfluss: Die wird anhand der Steuererklärung ermittelt und bei Bedarf entsprechend ausgeglichen (**). Je nach Wahl der Steuerklasse kommt so aber übers Jahr mehr Nettoeinkommen auf dem Konto an.

Der Gehaltsrechner zeigt Ihnen, wie sich Ihr Nettoeinkommen in diesem Fall ändert und hilft Ihnen, die vorteilhaftere Variante zu finden.

Beispiel

Frau Sanchez ist 27 Jahre alt und frisch verheiratet. Das Finanzamt hat sie in Steuerklasse IV gesetzt. Frau Sanchez verdient aber deutlich mehr als ihr Mann. Deshalb will sie wissen, ob es für ihr Nettoeinkommen günstiger wäre, in Steuerklasse III zu wechseln.

Frau Sanchez hat ein monatliches Bruttogehalt von 3.500 Euro. Ihr Mann verdient nur 2.000 Euro. Sie wohnt und arbeitet gemeinsam mit ihrem Mann in Baden-Württemberg. Dabei ist sie versicherungspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie gesetzlich regulär krankenversichert. Außerdem zahlt sie Kirchensteuer. Frau Sanchez hat noch keine Kinder, und keine anderweitigen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Damit liegt ihr monatliches Nettoeinkommen (nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben) für das Jahr 2013 und in Steuerklasse IV bei 2.099,41 Euro. Das ist genau so viel wie früher in Steuerklasse I.

Wie hoch wäre Frau Sanchez´ Nettoeinkommen, wenn sie in Steuerklasse III wechselte?

Berechnung

Zur Berechnung dieses Beispiels tragen Sie die gegebenen Werte wie folgt in den Gehaltsrechner ein:

  • Monatliches Bruttogehalt: 3.500 Euro
  • Jährlicher Steuerfreibetrag: 0 Euro
  • Steuerklasse: III auswählen
  • Kinderfreibeträge: 0,0
  • Bundesland der Arbeitsstelle: Baden-Württemberg
  • Geburtsjahr: nach 1948
  • Krankenversicherung: gesetzlich regulär
  • Markieren Sie unter Zusätzliche Angaben die folgenden Punkte:
    • Kirchensteuerpflichtig
    • Kinderlos und mindestens 23 Jahre alt
    • Rentenversicherungspflichtig
    • Arbeitslosenversicherungspflichtig
  • Abrechnungsjahr: 2013 wählen
  • Klicken Sie dann auf Berechnen.

(**) In Steuerklasse IV/IV zahlen Eheleute oft zuviel Lohnsteuer. Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung erhalten sie dann eine entsprechende Steuerrückzahlung. In Steuerklasse III/V kann im ungünstigen Fall jedoch zu wenig Lohnsteuer einbehalten werden, sodass eine Steuernachzahlung erforderlich werden kann. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, sagt Ihnen Ihr Finanzamt.

Rechner aufrufen

Dieses Beispiel im Gehaltsrechner aufrufen

(*) Personennamen sind frei erfunden und beziehen sich nicht auf real existierende Personen. Eine eventuelle Übereinstimmung mit Namen realer Personen ist nicht beabsichtigt und wäre rein zufällig.

Lesen Sie weiter: Nettogehalt mit Kinderfreibetrag


Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Soziales - Einkommen - Steuer