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Gewerbesteuer berechnen Beispiele zum Gewerbesteuer-RechnerONLINE-FINANZRECHNER
Der Gewerbesteuer-Rechner ermittelt die für Gewerbebetriebe anfallende Gewerbesteuer. Die Rechenschritte werden dabei übersichtlich und leicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Wie es geht, zeigen die Beispiele. Gewerbesteuer wird von den Gemeinden auf Gewinne aus Gewerbebetrieb erhoben. Sie betrifft damit Einzelunternehmer ebenso wie Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, aber auch Vereine und weitere juristische Personen. Für die Gemeinden ist die Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Ihre Berechnung ist jedoch etwas kompliziert und erfolgt über mehrere Zwischenschritte. Der Gewerbesteuer-Rechner erleichtert Ihnen deshalb die Arbeit: Er kalkuliert direkt die gemäß dem Gewerbeertrag, der Rechtsform des Betriebs und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde anfallende Gewerbesteuer. Der Gewerbeertrag ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb im betreffenden Steuerjahr nach Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsrecht und dient als Ausgangspunkt der Berechnung. Nach der Rechtsform bzw. Unternehmensform, z.B. Einzelunternehmen, richten sich mögliche Freibeträge, die der Gewerbesteuer-Rechner automatisch berücksichtigt. Der Hebesatz ist ein Prozentwert, den die Gemeinde in betreffenden Steuerjahr auf die Gewerbesteuer ansetzt. Bei Bedarf kann der Gewerbesteuer-Rechner auch Hinzurechnungen (z.B. für Mieten u.a. Finanzierungsaufwendungen) und Kürzungen (z.B. für betriebseigenen Grundbesitz) berücksichtigen. Nähere Details zu Freibeträgen und Hebesätzen erfahren Sie in den folgenden Beispielen. Im Ergebnisbereich führt der Gewerbesteuer-Rechner Sie anschließend Schritt für Schritt bis zur Gewerbesteuer. Dabei werden alle Rechenschritte samt Zwischenergebnissen übersichtlich angezeigt, sodass Sie die Berechnung schnell und leicht nachvollziehen können. Vom Gewerbeertrag über etwaige Hinzurechnungen bzw. Kürzungen, und abzüglich eines möglichen Freibetrags zunächst zum verbleibenden Gewerbeertrag. Der bildet, auf ganze Hundert Euro abgerundet, die Grundlage für die weitere Berechnung, und wird nun zunächst mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese beträgt seit 2009 bundeseinheitlich 3,5 Prozent für alle Unternehmen. Daraus folgt der sog. Steuermessbetrag, der nun seinerseits noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Daraus ergibt sich schließlich die festzusetzende Gewerbesteuer. Wählen Sie nebenstehend ein praktisches Beispiel zum Gewerbesteuer-Rechner. Lesen Sie weiter: Gewerbesteuer-Freibetrag für Einzelunternehmen |
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